Das sollten Sie über die Hospizpflege wissen
16. Mai 2008Die Hospizpflege erhalten Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die bereits so weit fortgeschritten ist, dass nur noch eine geringe Lebenserwartung besteht.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Hospizarbeit ist die Sterbebegleitung. Diese Begleitung beinhaltet die emotionale Unterstützung der Sterbenden und ihrer Angehörigen und hilft bei der Auseinandersetzung mit dem bevorstehenden Tod. Damit soll Betroffenen eine Möglichkeit gegeben werden, Tod und Trauer mit einer neuen und hoffnungsvollen Sicht zu begegnen.
Bestandteil der Hospizarbeit ist die palliative Pflege und Medizin. Beides ist darauf ausgerichtet, Schmerzen und andere Beschwerden, die in der letzten Lebensphase auftreten können, zu behandeln und zu lindern und dadurch die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern.
Die Hospizpflege wird im häuslichen Bereich oder stationär in einem Hospiz erbracht.
Stationäre Hospize
Hospize sind Einrichtungen mit in der Regel wenigen Betten, in denen die Kranken rund um die Uhr versorgt werden. Es kann aber auch sein, dass die Betreuung im Hospiz nur tagsüber oder nur nachts erfolgt und die Kranken in der übrigen Zeit in ihrer häuslichen Umgebung bleiben.
In der Hospizpflege geht es darum, schwer kranken Menschen einen individuellen und selbstbestimmten letzten Lebensabschnitt zu ermöglichen. Deshalb spielt in Hospizen ehrenamtliche Mitarbeit eine große Rolle. Gut vorbereitete freiwillige Helfer arbeiten eng mit Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und Pflegekräften zusammen.
Ambulante Hospizpflege
Die Hospizpflege in der häuslichen Umgebung ergänzt die Arbeit der ambulanten Dienste durch ein Angebot an palliativer Pflege und psychosozialer Begleitung und Betreuung Sterbender in ihrer Wohnung. Angehörige erhalten Anleitung, Beratung und Unterstützung in Form der Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Voraussetzungen für die Hospizpflege
Ein Anspruch auf Hospizpflege besteht in der Regel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- es besteht eine „sich verschlimmernd verlaufende“ Krankheit in einem bereits weit fortgeschrittenen Stadium,
- bei der vorliegenden Krankheit ist eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung erforderlich,
- es besteht nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten und
- eine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie ist nicht möglich.
- der behandelnde Arzt bestätigt in einem Attest die Notwendigkeit der Hospizpflege.
Die Möglichkeit zur Kostenübernahme (medizinische Notwendigkeit) wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
Zuschuss der Krankenkasse
Die Höhe der Leistung durch die Kasse sind in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Bleibt nach Abzug des Hospiz-Anteils und des Krankenkassen-Zuschusses noch ein Restbetrag, muss der Versicherte diesen Betrag als Eigenanteil aufbringen.
Ist ein Versicherter pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, zahlt die Pflegekasse den Betrag, den sie für seine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim übernehmen würde.
Sonstige Leistungen der Krankenkasse
Die während der Hospizversorgung notwendigen Arzneimittel werden dem Patienten weiterhin von seinem Hausarzt verordnet (die üblichen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile hat der Versicherte zu tragen), die Einnahme wird vom Hospiz überwacht.
Weitere Informationen über die Hospizversorgung erhalten Sie von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz.
Ein Hospiz in Ihrer Nähe finden Sie über Medizinauskunft. Hier haben Sie die Möglichkeit, z. B. auch nach Postleitzahlen zu suchen. Sie erhalten dann (je nach Region) eine recht umfangreiche Ergebnisliste aus dem Umkreis.
Verfasst von Heike



