Das sollten Sie über die Hospizpflege wissen

16. Mai 2008

Die Hospizpflege erhalten Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die bereits so weit fortgeschritten ist, dass nur noch eine geringe Lebenserwartung besteht.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Hospizarbeit ist die Sterbebegleitung. Diese Begleitung beinhaltet die emotionale Unterstützung der Sterbenden und ihrer Angehörigen und hilft bei der Auseinandersetzung mit dem bevorstehenden Tod. Damit soll Betroffenen eine Möglichkeit gegeben werden, Tod und Trauer mit einer neuen und hoffnungsvollen Sicht zu begegnen.

Bestandteil der Hospizarbeit ist die palliative Pflege und Medizin. Beides ist darauf ausgerichtet, Schmerzen und andere Beschwerden, die in der letzten Lebensphase auftreten können, zu behandeln und zu lindern und dadurch die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern.

Die Hospizpflege wird im häuslichen Bereich oder stationär in einem Hospiz erbracht.

Stationäre Hospize
Hospize sind Einrichtungen mit in der Regel wenigen Betten, in denen die Kranken rund um die Uhr versorgt werden. Es kann aber auch sein, dass die Betreuung im Hospiz nur tagsüber oder nur nachts erfolgt und die Kranken in der übrigen Zeit in ihrer häuslichen Umgebung bleiben.

In der Hospizpflege geht es darum, schwer kranken Menschen einen individuellen und selbstbestimmten letzten Lebensabschnitt zu ermöglichen. Deshalb spielt in Hospizen ehrenamtliche Mitarbeit eine große Rolle. Gut vorbereitete freiwillige Helfer arbeiten eng mit Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und Pflegekräften zusammen.

Ambulante Hospizpflege
Die Hospizpflege in der häuslichen Umgebung ergänzt die Arbeit der ambulanten Dienste durch ein Angebot an palliativer Pflege und psychosozialer Begleitung und Betreuung Sterbender in ihrer Wohnung. Angehörige erhalten Anleitung, Beratung und Unterstützung in Form der Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Voraussetzungen für die Hospizpflege
Ein Anspruch auf Hospizpflege besteht in der Regel, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • es besteht eine „sich verschlimmernd verlaufende“ Krankheit in einem bereits weit fortgeschrittenen Stadium,
  • bei der vorliegenden Krankheit ist eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung erforderlich,
  • es besteht nur noch eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten und
  • eine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie ist nicht möglich.
  • der behandelnde Arzt bestätigt in einem Attest die Notwendigkeit der Hospizpflege.

Die Möglichkeit zur Kostenübernahme (medizinische Notwendigkeit) wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

Zuschuss der Krankenkasse
Die Höhe der Leistung durch die Kasse sind in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse geregelt. Bleibt nach Abzug des Hospiz-Anteils und des Krankenkassen-Zuschusses noch ein Restbetrag, muss der Versicherte diesen Betrag als Eigenanteil aufbringen.
Ist ein Versicherter pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, zahlt die Pflegekasse den Betrag, den sie für seine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim übernehmen würde.

Sonstige Leistungen der Krankenkasse
Die während der Hospizversorgung notwendigen Arzneimittel werden dem Patienten weiterhin von seinem Hausarzt verordnet (die üblichen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile hat der Versicherte zu tragen), die Einnahme wird vom Hospiz überwacht.

Weitere Informationen über die Hospizversorgung erhalten Sie von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz.
Ein Hospiz in Ihrer Nähe finden Sie über Medizinauskunft. Hier haben Sie die Möglichkeit, z. B. auch nach Postleitzahlen zu suchen. Sie erhalten dann (je nach Region) eine recht umfangreiche Ergebnisliste aus dem Umkreis.


88 Jahre - Seniorenland sucht Geburtstagskinder

13. Mai 2008

Am Montag erhielt ich vom Blickpunkt Redaktionsbüro eine E-Mail, deren Inhalt es Wert ist, hier veröffentlicht zu werden! Ich finde die Idee gut und gönne jedem den 1. Preis in Höhe von 888 €.

Hier also die Nachricht:

Jubilare gesucht - wer wird am 8. August 88 Jahre?

In 88 Tagen ist es soweit: Dann ist der 8.8.08.
Seniorenland sucht Geburtstagskinder
, die an diesem Tag 88 Jahre alt werden (also Jahrgang 1920).
Die ersten 8 Personen, die sich melden und an diesem Tag 88 Jahre alt werden, erhalten am 8.8.08 einen Einkaufsgutschein im Wert von € 888.

Alle Details auf www.88jahre.de.

Mehr Informationen auch im Redaktionsblog.

Gruß aus Paderborn
Detlef Klemme

Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine ganz große Portion Glück!


Ich wünsche allen schöne Pfingsten!

10. Mai 2008

Pfingsten ist für Christen das Fest des Heiligen Geistes. Es wird immer 50 Tage nach Ostern gefeiert.

Im Grunde ist Pfingsten ein Erntefest. Denn ursprünglich war der “Große Wettersegen”, ein Gebet, bei dem Priester und die Gemeinde um eine gute Ernte baten, mit Pfingsten verbunden.

Pfingsten ist aber auch ein Hirtenfest, weil an diesem Tag das Vieh - natürlich festlich geschmückt - erstmals im Jahr auf die Weiden getrieben wurde.

Pfingsten hat auch eine eigene Blume, die Pfingstrose:

Foto: www.pixelio.de, Copyright: Eva Kaliwoda

Übrigens: Es sind die letzten Feiertage bis zum 3.10.2008


Vitamin E wirkt nicht gegen Demenz

9. Mai 2008

In den neuen amerikanischen Leitlinien zur Behandlung von Demenz wird die Gabe von Vitamin E nicht mehr empfohlen. In der Vergangenheit habe keine Studie den Nutzen der Vitamineinnahme nachgewiesen. Die neue Leitlinie ist als Beilage in der Fachzeitschrift „American Journal of Psychiatry“ erschienen.

Mehr Schaden als Nutzen?
Bahnbrechende Neuerungen
enthält die Leitlinie nicht. Aber es konnten Erkenntnisse, die 1997 noch mit geringer Beweiskraft behauptet wurden, inzwischen durch Studien erhärtet werden.

Laut der Fachgesellschaft der US-Psychiater wisse man heute, dass Vitamin E in hohen Dosen schädlich sein kann. Es sei zwischenzeitlich auch bekannt, dass antipsychotisch wirksame Substanzen, darunter auch Vitamin E, das Sterblichkeitsrisiko von Patienten mit Demenz erhöhe.

Nicht-pharmakologische Therapien
Was wir eigentlich schon wussten, ist jetzt auch durch Studien belegt: Es gilt als sicher, dass alles, was den Patienten mit Demenz emotional bewegt, von Vorteil ist.


Gesetzlicher Betreuer muss für Vermögensschaden haften

8. Mai 2008

Am 30.10.2007 sprach das Landgericht Waldshut-Tiengen einer hochbetagten gesetzlich betreuten Dame einen Schdensersatzanspruch gegen ihren Betreuer und einen Anlageberater der Bank in Höhe von etwas mehr als 106.000 € zu.

Der Betreuer war mit der Verwaltung des Vermögens der Dame beauftragt. Er hatte für die Betreute Geld angelegt. Dabei versäumte er jedoch, das Geld “mündelsicher” anzulegen. Das heißt, er ist bei der Geldanlage nicht den sichersten Weg gegangen, sondern hat ein (für ihn nicht kalkulierbares) Risiko in Kauf genommen. Der Betreuer vertraute dem Anlagebrater der Bank sozusagen “blind”.
Der Anlageberater der Bank wies seinerseits nicht auf die mangelnde Absicherung der Geldanlage (20.000 €) hin.

Nun müssen sich die beiden den Schaden teilen. Die Dame hat durch dieses Urteil keinen finanziellen Verlust erlitten.

Landgericht Waldshut-Tiengen, Az.: I O 336/06


Es geht auch ohne Google - neue Suchmaschine zu Verbraucherthemen

7. Mai 2008

Das Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Suchmaschine speziell für Verbraucherthemen ins Netz gestellt.

Die Suchmaschine heißt “Clewwa” und durchsucht nur die Seiten ausgewählter Behörden, wissenschaftlicher Einrichtungen, Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbänden und weitere Medien, die für Verbraucher in Deutschland interessant sind.

Im Suchkatalog können Themen wie z. B.

  • Lebensmittel
  • Kosmetik
  • Txtilien
  • Tabak
  • Umwelt
  • Gentechnik und
  • Verbraucherschutz

gesucht werden.

Die Suche lässt sich einschränken, z. B. auf Behördeninformationen zu einem Thema.
Mit dieser Suchmaschine sollen viele irrelevante Suchergebnisse wegfallen, die dem Internetnutzer die spezielle Suche nur zusätzlich erschweren.

Das Layout des Portals ist schlicht und auf das Wesentliche reduziert.
Die Bedienbarkeit ist selbsterklärend und daher einfach. Natürlich erhält man weniger Suchergebnisse, als bei den üblichen Suchmaschinen. Allerdings sind die Ergebnisse spezieller und teilweise auch zuverlässiger.

Ausprobieren? Hier geht’s zu “Clewwa”.


Unabhängige Patientenberatung Deutschland

6. Mai 2008

Wenn Sie Fragen zum Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes haben oder zu einer individuellen Gesundheitsleistung, die Ihnen ein Facharzt anbietet, ist guter Rat oft schwer zu bekommen. Hier hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Sie informiert und unterstützt bundesweit neutral und unabhängig Patienten bei gesundheitsrelevanten Themen.

Mit der Beratung soll auch die Eigenverantwortung von Patienten gestärkt werden. Die Beratung unterliegt deshalb keinen inhaltlichen Vorgaben von Dritten wie z. B. Krankenkassen oder Ärzten. Im Zentrum stehen die Fragen und Probleme der ratsuchenden Patienten.

In bundesweit 22 regionalen und mehreren überregionalen Beratungsstellen sowie über ein Beratungstelefon finden Ratsuchende kompetente Hilfe und Beratung. Ein Team von fachkundigen Beratungskräften steht für:

  • Informationen und weiterführende Hinweise zum Thema Gesundheit,
  • Beratung in gesundheitsrechtlichen Fragen und für
  • Auskünfte über ergänzende (regionale) Angebote der Gesundheitsversorgung
    zur Verfügung.

Das Beratungstelefon ist Montags bis Freitags von 10:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer: 01803 - 11 77 22 erreichbar.
(9 ct / Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise bei Mobiltelefon)

In der UPD haben sich 3 Partner zusammengeschlossen:

  1. Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  2. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  3. Verbund unabhängige Patientenberatung e.V.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fördern die UPD in einem Modellvorhaben nach § 65 b SGB V. Diese Finanzierung ermöglicht eine kostenfreie persönliche Beratung in 22 regionalen Beratungseinrichtungen in allen Bundesländern sowie die Einrichtung von mehreren überregionalen Beratungsstellen zu speziellen patientenrelevanten Themen.

Das Modellprojekt läuft bis Ende des Jahres 2010.


Doppelausstattung mit Hilfsmitteln bei Schwerstbehinderung möglich

5. Mai 2008

In der Regel müssen Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur 1 entsprechendes Hilfsmittel bewilligen.
In Einzelfällen kann aber eine doppelte Ausstattung erforderlich sein und darf von der Kasse nicht mit dem Argument der “Unwirtschaftlichkeit” abgelehnt werden. Das jedenfalls entschied das Hessische Landessozialgericht.

In dem verhandelten Fall ging es um eine 17jährige Frau, deren Arme und Beine vollständig gelähmt sind. Sie ist Zuhause und ausser Haus auf eine Sitzschale angewiesen, weil sie nicht aus eigener Kraft sitzen oder stehen kann.
Die Jugendliche ist in die Pflegestufe 3 eingestuft und wird von ihrer Mutter gepflegt.
Um ihre Tochter bei der Montage der Sitzschale im Auto nicht unbeaufsichtigt auf dem Boden liegen lassen zu müssen, hatte die Mutter eine 2. Sitzschale beantragt. Die Kasse lehnte ab.

Das Gericht gab der Mutter jedoch Recht. Es sei unzumutbar und mit der Würde eines behinderten Menschen nicht vereinbar, sich “unbetreut ablegen lassen zu müssen“. Deshalb sei in diesem Fall ein 2. Hilfsmittel notwendig und trotz der hohen Kosten von der Krankenkasse zu bezahlen.

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.11.2007, Az.: L 1 KR 230/07 ER


Streit um Tierhaltung im Altenheim - Teil 2

2. Mai 2008

Ich habe ja bereits HIER darüber berichtet, dass 2 alten Damen im Pflegeheim aus hygienischen Gründen der 16jährige Hund und die 13jährige Katze weggenommen wurden.

Ursächlich war - unter anderem - eine Begehung des Gesundheitsamtes. Wer den Link anklickt, kann sich den Filmbeitrag des WDR auch noch einmal ansehen. Dort sieht er auch den - mir unverständlichen Kommentar der Ärztin des Gesundheitsamtes.

Um zu verstehen, habe ich dann also mal an das zuständige Gesundheitsamt geschrieben und nachgefragt, wie das denn so ist mit der Tierhaltung und dem Pflegeheim.

Den Schriftverkehr stelle ich Ihnen (nicht ohne vorherige Rücksprache mit meiner Anwältin) hier zur Verfügung. Wenn Sie das Bild anklicken, öffnet sich ein neues Fenster mit einer vergrößerten Ansicht.
Ein Briefwechsel, der sicherlich zum Schmunzeln wäre, wäre es nicht so traurig….


Wo war denn nun das Gewitter?

30. April 2008

Immer mal wieder, wenn es in unserer Region ein Gewitter gegeben hat, ist in unserem Lokalsender (Radio Aachen 100,1) ein Mitschnitt der Polizei zu hören.
Und egal, wie oft ich ihn zu hören bekomme, ich amüsiere mich stets aufs Neue.
Auf www.radiopannen.de habe ich den Mitschnitt jetzt gefunden.
HIER klicken - Mediaplayer erforderlich. Viel Spaß!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen (gewitterfreien) 1. Mai.