Persönliches Budget – Anspruch besteht ab 01.01.2008
Verfasst von Heike am 19. Oktober 2007
Budgets sind eine neue Hilfeform für Menschen mit Behinderungen. Darunter versteht man Geldbeträge, die diese Menschen erhalten, um ihre Hilfeleistungen selbst zu organisieren und nicht auf bestimmte Anbieter festgelegt zu sein. Damit soll auch die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung Behinderter gestärkt werden. Die Kosten dürfen i. d. R. nicht höher sein, als vergleichbare Sachleistungen.
Es gibt 5 Arten von Budgets:
Das persönliche Budget
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der der Behinderte sich die Unterstützung, die er benötigt, selbst besorgen kann. Es handelt es sich dabei vor allem um Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (Sozialhilfegesetz) gewährt wurden.
Die Idee ist, dass der Behinderte und ein Dienstleister aushandeln, welche persönlichen Hilfen wann, in welcher Form und zu welchem Preis erbracht werden.
Das Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit soll dem Behinderten den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung, die einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber und Hilfeleistungen, die der Mensch mit Behinderung benötigt, um einen regulären Arbeitsplatz angemessen auszufüllen, beinhaltet, z. B. persönliche Assistenz. Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und kann auf Dauer gewährt werden.
Das Pflegebudget
Das Pflegebudget umfasst alle Leistungen für die Pflege. Es soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, sich ambulante Pflegeleistungen selbstbestimmt „einzukaufen“. Die Bezieher des Pflegebudgets können die für sie notwendigen Leistungen – unabhängig von den gesetzlich definierten Leistungen – „einkaufen“.
Das Trägerübergreifendes Budget
Viele behinderte Menschen haben Ansprüche gegenüber verschiedenen Sozialleistungsträgern. Damit sie nicht mit jedem einzeln verhandeln müssen, kann der Behinderte sich an eine Stelle wenden, die dann klärt, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen. Das umfasst sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen als auch Leistungen der Sozialversicherungsträger. Der Behinderte erhält dann alle Ansprüche zusammen als ein einheitliches Budget.
Das integrierte Budget
Das integrierte Budget ermöglicht es, auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines Budgets zu erhalten.
Ab 01.01.2008 sind die persönlichen Budgets verpflichtend für alle Sozialleistungsträger. Die Anspruchsgrundlagen richten sich nach dem für dem jeweiligen Leistungsträger und dem maßgeblichen Sozialgesetzbuch.
Diese Vorteile bietet das Budget
Der persönliche Gestaltungsspielraum wird erhöht. Es können mehr nachbarschaftliche Hilfen oder Hilfen durch Freunde in Anspruch genommen werden, z. B. durch die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.
Das Budget kommt von einem Leistungsträger, so dass man sich nur noch mit einem Kostenträger auseinandersetzen muss. Es werden alternative Wege zur ambulanten Versorgung eröffnet und den persönlichen Bedürfnissen wird besser Rechnung getragen.
Diese Nachteile kann das Budget haben
Es gibt derzeit noch wenige, alternative ambulante Angebote, die auf das persönliche Budget ausgerichtet sind. Man muss sich die Hilfen also wirklich selbst suchen, wenn man nicht auf Angebote der etablierten Träger zurückgreifen möchte.


6. Januar 2008 um 10:23 Uhr nachmittags
[...] dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget (dazu finden Sie HIER einen weiteren Artikel.). Mit dieser neuen Leistungsform wird das bisher bestehende [...]
8. Januar 2008 um 10:05 Uhr vormittags
[...] für persönliches Budget abrufbar Im Oktober berichtete ich bereits HIER, dass ab dem 01.01.2008 der gesetzliche Anspruch auf ein persönliches Budget / Pflegebudget [...]