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Informationen und Geschichten aus dem Alltag einer Pflegesachverständigen

Die Eckpunkte der Pflegereform

Verfasst von Heike am 17. Dezember 2007

Die Reform der Pflegeversicherung nimmt mit dem „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ auch erste Formen an. Was die Koalition plant erfahren Sie hier:

  • Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll zum 1.07.2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 %, für Kinderlose auf 2,2 % steigen.
  • Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen sollen eine Zusatzleistung von bis zu 2.400 € (zur Zeit 460 €) im Jahr erhalten. Dieses Geld steht den Betroffenen dann auch zu, wenn noch keine Pflegestufe, aber einen erheblichen Betreuungsbedarf haben.
  • Ab 2015 sollen die Pflegesätze im 3-jährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.
  • Die gesetzlichen Pflegekassen dürfen private Pflegezusatzversicherungen anbieten.
  • Pflegekassen können künftig auch Verträge mit Einzelpflegekräften abschließen. Bisher war das nur möglich, wenn die Versorgung nicht durch Pflegedienste sichergestellt werden konnte.
  • Die Pflegekassen sollen ein Fallmanagement (siehe auch Case-Management) anbieten, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu optimieren. Es soll 1 Pflegeberater für maximal 100 Pflegebedürftige zuständig sein. Dieser soll einen individuellen Versorgungsplan erstellen und auch weitere Hilfen begleiten. Gestartet werden soll am 01.01.2009.
  • Die Qualität der Pflege soll verbessert und die Transparenz erhöht werden. Dazu sollen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) verständlich aufbereitet und veröffentlicht werden. Pflegeheime sollen alle 3 Jahre unangemeldet kontrolliert und nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden.
  • Die Pflegepauschalen werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 angehoben. Gestärkt wird vor allem die häusliche (ambulante) Pflege.
  • Die Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser vernetzt werden. Dazu sollen quartiersbezogene Pflegestützpunkte pro 20.000 Einwohner eingerichtet werden. Die Pflegeversicherung leistet dazu eine Anschubfinanzierung von bis zu 45.000 €.
  • Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen 6-monatigen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
  • Ausnahme: Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern.
  • Angestellte erhalten einen Anspruch auf kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
  • In der privaten Pflegeversicherung soll es eine Regelung für niedrige Einkommen analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung geben.
  • Heime erhalten künftig finanzielle Anreize, zur aktivierenden und rehabilitatierenden Pflege, um Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu verbessern. Die Einstufung in eine niedrigere Pflegestufe wird dann mit einer Prämie von 1.536 € belohnt.

    2 Antworten zu “Die Eckpunkte der Pflegereform”

    1. [...] Siehe hierzu auch: Die Eckpunkte der Pflegeversicherungsreform [...]

    2. [...] Änderungen bei der Pflegeversicherung… aber zum Glück nur positive. Ja, richtig gelesen! Die Pflegeversicherung wird sich zu Gunsten der Betroffenen ändern. Eben fand ich bei “tagesschau.de” diesen Artikel… [...]

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