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Neue Pflegestützpunkte doch nicht unabhängig?

Verfasst von Heike am 20. Dezember 2007

Die Bundesregierung hält eine verpflichtende Einführung der Pflegeberatung in Pflegestützpunkten zu Beginn des Jahres 2009 für notwendig. Allerdings lehnt sie die Konzeption des Bundesrates ab, Beratung und Begleitung der pflegebedürftigen Menschen von unabhängigen Stellen durchführen zu lassen.

Leistungsgewährung und Beratung sollen durch die gleichen Institutionen erfolgen. Die Kommunen sollen zwar an der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte beteiligt und vorhandene Strukturen berücksichtigt werden, aber nach dem Willen der Bundesregierung sollen Mitarbeiter der Kostenträger (Pflegekassen) in Pflegestützpunkten neutral beraten und gleichzeitig über die Leistungsansprüche der beratenden Personen entscheiden.

Kommentar: Kann man hier nicht einen Interessenkonflikt vermuten, wenn die Beratung von der Stelle, die auch die Entscheidung über die Leistungsgewährung trifft, erfolgt?

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