Im Oktober berichtete ich bereits HIER, dass ab dem 01.01.2008 der gesetzliche Anspruch auf ein persönliches Budget / Pflegebudget besteht.
Das heißt, dass zwischen einem Leistungserbringer und dem Kunden ein privatrechtlicher Vertrag über Dienstleistungen geschlossen werden muss. Mit diesem Vertrag soll die Leistungserbringung rechtlich eindeutig geregelt werden.
Beim Paritätischen Kompetenzzentrum Persönliches Budget kann jetzt ein Mustervertrag für Leistungserbringer heruntergeladen werden.
Infos zur Bestellung eines kostenlosen Ratgebers zum Persönlichen Budget finden Sie HIER.
Sie können beim Paritätischen Kompetenzzentrum Persönliches Budget auch diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Antragstellung und Verfahren beim Persönlichen Budget herunterladen.

