Verfasst von Heike am 29. Februar 2008
Die AOK Rheinland hat im Dezember 2007 eine „Pflegehotline“ eingeführt.
Unter einer kostenfreien Nummer können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend über das Thema „Pflege“ informieren.
Den Anrufern stehen während 24 Stunden
- 16 Fachärzte,
- 23 Krankenpflegefachkräfte
- 7 examinierte Pflegefachkräfte und
- 34 Sozialversicherungsfachangestellte für ihre Fragen zur Verfügung.
Mit der Hotline will die AOK ihren Versicherten schnelle Hilfe und ausführliche Unterstützung zum Thema Pflege anbieten.
Neben der sofortigen telefonischen Unterstützung können bei Bedarf auch individuelle Beratungstermine vor Ort mit Pflegefachkräften der AOK Rheinland / Hamburg vereinbart werden.
Die Pflegehotline ist täglich unter der Rufnummer 0800 329 0 329 kostenlos erreichbar.
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Verfasst von Heike am 28. Februar 2008
Die Pfegereform kann voraussichtlich wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.
Das „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PfWG)“ soll erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Leistungen verbessern. Aber auch der Beitrag soll erhöht werden.
Die Qualität der Pflege soll verbessert werden. Die lange strittigen Pflegestützpunkte sollen künftig den Ländern überlassen werden.
Damit ist das zentralistische Konzept zur verpflichtenden Bildung von 4.000 Pflegestützpunkten durch die Pflege- und Krankenkassen vom Tisch. Die Gefahr der ständigen Interessenkollision, der Mitarbeiter der Pflegekassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Pflegeberater besteht somit nicht mehr.
Kritiker, z. B. der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), befürchten mehr Bürokratie, höhere Kosten und keine unabhängige Beratung, wenn die Pflegekassen die Stützpunkte finanzieren. Die Länder wollen jedoch bereits vorhandene Strukturen einbeziehen.
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wollen das ursprüngliche Konzept flächendeckend durchsetzen, Bayern nicht.
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Verfasst von Heike am 27. Februar 2008
Eine Bewohnerin klagte gegen einen Heimbetreiber, der in seinem Heimvertrag für Zeiten vorübergehender Abwesenheit der Heimbewohner auf den „jeweils gültigen Landesrahmenvertrag“ verwies. In der Klage forderte die Heimbewohnerin aufgrund eines fünfwöchigen Krankenhausaufenthaltes ihren geleisteten Eigenanteil zurück.
Die Klage hatte vor dem Amtsgericht Neuruppin Erfolg. Nach der Entscheidung des Gerichtes muss im Heimvertrag für Zeiten der Abwesenheit der Bewohner eine konkrete Regelung angegeben sein, ob und in welchem Umfang ersparte Aufwendungen erstattet werden.
Zweifel bei der Auslegung des Heimvertrages gehen zu Lasten des Heimträgers.
Der Vertrag enthielt zwar einen Verweis auf den Rahmenvertrag zu einer Vergütungsregelung bei vorübergehender Abwesenheit des Bewohners. Diese Aussage ist aber bereits für einen durchschnittlich begabten Leser weitestgehend unverständlich, und damit erst Recht für einen Heimbewohner.
Der Heimträger muss daher den Eigenanteil an die Bewohnerin zurückzahlen.
Amtsgericht Neuruppin, AZ.: 42 C 112/07
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Verfasst von Heike am 26. Februar 2008
Der Betelsmann Gesundheitsmonitor bringt es an den Tag: Nur wenige Bundesbürger fühlen sich zum Thema Pflege gut informiert.
Auf die Frage: „Wie gut fühlen Sie sich zum Thema Pflege informiert?“, antworteten die Befragten wie folgt:
- sehr gut = 1 %
- gut = 12 %
- zufriedenstellend = 35 %
- schlecht = 40 %
- sehr schlecht = 12 %.
Das heißt 52 % fühlen sich schlecht bzw. sehr schlecht informiert.
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