Luxemburg akzeptiert künftig aktive Sterbehilfe. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 19.02.08 in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.
Demnach darf ein Arzt in Luxemburg künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zu sterben äußert, helfen.
Das soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) und auch mit seiner Assistenz (ärztlich assistierter Suizid) möglich sein.
Auch 16- bis 18-Jährige können mit Zustimmung der Eltern bei einer unheilbaren Kranknheit ihrem Leben ein Ende setzen.
Sterbehilfe ist gesetzlich in unterschiedlichen Ausmaßen erlaubt: in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz.

