Die Inntalklinik, Simbach verklagte Klinikbewertungen.de auf vollständige Löschung von 7 Erfahrungsberichten und Herausgabe der Identitäten der Bewerter.
Nach dem Urteil des Landgerichtes Landshut musste das Bewertungsportal jetzt 4 Sätze aus 3 Erfahrungsberichten entfernen. Die Herausgabe der Bewerteridentitäten wurde von der Inntalklinik nicht weiter verfolgt.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Darlegungs- und Beweislast beim Portal liege. Damit wich das Gericht von der Rechtsauffassung anderer Gerichte ab, an der sich Onlineforen und Meinungsportale bisher orientieren konnten.
Obwohl das Gericht den „wahren Tatsachenkern“ der Aussagen bestätigte, machte es Klinikbewertungen.de verantwortlich für den vollständigen Beweis, dass die Aussagen genau und im Wortlaut stimmen. Vorgelegte Beweisfotos zu einer der Aussagen sollen nach Auffassung des Gerichts nur für den einen Tag, an dem fotografiert wurde und nur für das betroffene Zimmer Gültigkeit besitzen. Eine weitergehende Formulierung sei unzulässig.
Setzt sich diese Rechtsauffassung in Deutschland durch, würde die Arbeit für alle Medien erheblich schwieriger werden.
Bisher gilt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (10.11.1998, 1 BvR 1531/96), nach der die „Anforderungen an die Darlegungslast nicht zu Lasten der Meinungsfreiheit überspannt werden“ dürfen“.
Hätte das Gericht in Landshut diese Rechtsprechung beherzigt, so hätten die Fotos und eine zusätzlich vorgelegte eidesstattliche Versicherung einer Zeugin dem Gericht als Wahrheitsbeweis reichen müssen.
“Insbesondere können wir“, so der Gründer des Bewertungsportals „von Nutzern nicht erwarten, dass diese als Laien die beobachteten Tatsachen in jedem Fall gerichtsfest formulieren und dokumentieren.“ Die Meinungs- und Ausrucksfreiheit werde durch die Entscheidung aus Landshut erheblich eingeschränkt.
Die strittigen Bewertungen mit den inzwischen eingefügten redaktionellen Hinweisen finden Sie HIER.

