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Keine Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf das Persönliche Budget

Verfasst von Heike am 26. März 2008

Seit Jahren wird der Paradigmenwechsel hin zu einer teilhabeorientierten Behindertenpolitik, Wunsch- und Wahlrecht, Selbstbestimmung usw. gepredigt.
Ein 1. Schritt ist der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget seit dem 01.01.2008. Doch in Bezug auf die Pflegeversicherung verändert sich trotz Reform nichts.

Die Pflegeversicherung wird in ihrem scheinbaren Sonderstatus bekräftigt. Die fortschrittlichen Regelungen des SGB IX werden scheinbar weiterhin ignoriert.

Menschen mit Behinderungen, die entweder ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beziehen und / oder das Arbeitgebermodell zur Organisation ihrer Hilfeleistungen nutzen, können nur die niedrigen Geldleistungen erhalten. Von der Pflegeversicherung gibt es nur die Sachleistungen oder Gutscheine in Höhe der Sachleistungen.

Die Wunsch- und Wahlrechte werden dadurch stark eingeschränkt. Denn für die Pflegeversicherung sind auch angestellte Assistenzkräfte nach wie vor gleichgestellt mit Familie und anderen ehrenamtlichen Helfern.

Da fragt man sich, warum das zuständige Bundesministerium für Gesundheit der Forderung nach Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen für Budgetnehmer und behinderte Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
Das Ministerium befürchtete
drastische und damit unfinanzierbare Mehrkosten von bis zu 5 Milliarden €. Eine Berechnungsgrundlage wurde für diese Schätzung allerdings nicht genannt.
ForseA
war auf der Grundlage der ihnen bekannten Zahlen dagegen auf eine Mehrbelastung der Pflegeversicherung von rund 12 Millionen Euro jährlich gekommen.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es, da es einen Antrag gibt, nach dem in einem (weiteren) Modell erprobt werden soll, welche Kosten entstehen, wenn die Pflegeversicherungsleistungen zu einem „echten“ Bestandteil Persönlicher Budgets wird.
Warum die bisherigen Ergebnisse aus längst abgeschlossenen Modellen bei der Pflegeversicherungsreform nicht berücksichtigt wurden, ist unklar.

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