Gesetzlicher Betreuer muss für Vermögensschaden haften
Verfasst von Heike am 8. Mai 2008
Am 30.10.2007 sprach das Landgericht Waldshut-Tiengen einer hochbetagten gesetzlich betreuten Dame einen Schdensersatzanspruch gegen ihren Betreuer und einen Anlageberater der Bank in Höhe von etwas mehr als 106.000 € zu.
Der Betreuer war mit der Verwaltung des Vermögens der Dame beauftragt. Er hatte für die Betreute Geld angelegt. Dabei versäumte er jedoch, das Geld “mündelsicher” anzulegen. Das heißt, er ist bei der Geldanlage nicht den sichersten Weg gegangen, sondern hat ein (für ihn nicht kalkulierbares) Risiko in Kauf genommen. Der Betreuer vertraute dem Anlagebrater der Bank sozusagen “blind”.
Der Anlageberater der Bank wies seinerseits nicht auf die mangelnde Absicherung der Geldanlage (20.000 €) hin.
Nun müssen sich die beiden den Schaden teilen. Die Dame hat durch dieses Urteil keinen finanziellen Verlust erlitten.
Landgericht Waldshut-Tiengen, Az.: I O 336/06

