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Ab 01.07.2008 haben Pflegende neue Rechte

Verfasst von Heike am 2. Juni 2008

Bundespräsident Horst Köhler hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Pflegereform, unterzeichnet. Es soll in wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und wird damit wie geplant am 1. Juli in Kraft treten.

Das Gesetz sieht Verbesserungen bei den Leistungen der ambulanten Pflege und der Betreuung von Demenzkranken sowie verstärkte Kontrollen in den Einrichtungen vor.

Mit der Neuregelung steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent, bei Kinderlosen von bisher 1,95 auf 2,2 Prozent.
Die Pflegestützpunkte werden nur in den Bundesländern eingerichtet, die dies wünschen.

Die Pflegereform bringt zum 1.7.2008 aber auch Änderungen im arbeitsrechtlichen Bereich.


Sie haben als Arbeitnehmer dann den Anspruch, sich für die Pflege eines Angehörigen kurz- oder auch langfristig freistellen zu lassen.

Konkret heißt das:

  • Ihr Arbeitgeber muss Sie auf Ihren Wunsch hin und ohne Ankündigungsfrist, wegen der Pflege eines Angehörigen 10 Tage von Ihrer Arbeit freistellen
  • sie können eine bis zu 6 Monate dauernde Auszeit für die Pflege (Pflegezeit) beanspruchen
    Das gilt aber nur in Betrieben mit mindestens 16 Mitarbeitern. In dieser Zeit wird allerdings kein Gehalt gezahlt. Die Auszeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher schriftlich ankündigen.
    Die Sozialversicherung bleibt jedoch im folgenden Rahmen erhalten: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn der oder die Pflegende mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt.
    Die Kranken- und Pflegeversicherung läuft normalerweise über die Familienversicherung weiter. Ist dies nicht möglich, muss sich die oder der Pflegende freiwillig für den Mindestbeitrag versichern, der auf Antrag von der Pflegeversicherung erstattet wird. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung in der Pflegezeit nachzukommen.
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit.

Eine Antwort zu “Ab 01.07.2008 haben Pflegende neue Rechte”

  1. [...] Aktuelle Informationen zu Ihren neuen Rechten als Pflegender, wenn Sie Arbeitnehmer / Angestellter sind, erhalten Sie HIER. [...]

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