Neuer Informationsbrief für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten
Verfasst von Heike am 13. Juni 2008

Durch meine Firmenhomepage erhalte ich aus ganz Deutschland Anfragen zum Umgang mit der Pflegekasse, zur Pflegeeinstufung und zur praktischen Pflege insbesondere von demenzerkrankten Angehörigen.
Ich werde täglich mit den Problemen pflegender Angehöriger konfrontiert. Und anhand der mir geschilderten Probleme und gestellten Fragen kann ich wohl sagen: am belastendsten ist die Pflege von Demenzerkrankten.
Oft ist es so, dass die ohnehin schwierige Situation mit der Angehörige eines Demenzkranken konfrontiert sind, für viele Pflegende durch die Lauferei von Beratungsstelle zu Beratungsstelle noch schlimmer wird.
Und im Ergebnis erhalten die meisten keine zufriedenstellenden Antworten. Obwohl sich oft zeigt, dass das gar nicht so schwierig wäre, würden sich die Berater der öffentlichen Beratungsstellen wirklich mal Mühe geben!
Deshalb habe ich jetzt, gemeinsam mit dem Verlag der deutschen Wirtschaft den Beratungsdienst „Demenz: Pflege und Betreuung zuhause” entwickelt.
Eines meiner Ziele als Chefredakteurin, die ich mir mit „Demenz - Pflege und Betreuung zuhause” gesteckt habe, ist Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen mit wichtigen Informationen zum Krankheitsbild und vielen praktischen Tipps unter die Arme zu greifen.
Sie können sich HIER einen ersten Eindruck über die Inhalte von „Demenz - Pflege und Betreuung zuhause” verschaffen und auch ein kostenloses Probeheft bestellen.


24. Juni 2008 um 6:14 Uhr nachmittags
Ich hätte sehr gerne eine Hilfestellung, wie man am besten einen Antrag für Mehrbedarf bei demenziell Erkrankte ( Betreuungsgelder )stellen kann. Muß man sich an Richtlinien halten? Meine Mutti ist schon im fortschreitendem Stadium der Demenz. Vieleicht könnten Sie mir einige Ratschläge der Beantragung vermitteln.
Mit freundlichen Gruß , Petra Ziegenhorn
24. Juni 2008 um 6:33 Uhr nachmittags
Hallo Frau Ziegenhorn,
natürlich können Sie hier einige Tipps bekommen:
Wenn Ihre Mutter bereits Anspruch auf die Leistung nach § 45 b SGB XI hat (hoher allgemeiner Betreuungsbedarf - Sie also schon die 460 € jährlich erhalten), wird dieses Betreuungsgeld ab dem 01.07.08 automatisch auf 100 € monatlich umgestellt.
Wenn Sie den erhöhten Betrag von 200 € monatlich möchten, dann müssen Sie diesen bei der Pflegeversicherung extra beantragen (formlos - siehe unten) .
Wenn Ihre Mutter noch keine Leistungen wegen einem hohen allgemeinen Betreuungsbedarf erhält, müssen Sie ebenfalls bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Auch wenn keine Aussicht auf eine Pflegestufe besteht, können Sie das Betreuungsgeld bei einem erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwand beantragen.
Für die Beantragung genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, z. B. ein Brief mit dem Text: „Hiermit beantrage ich das Betreuungsgeld nach § 45 b SGB XI.” oder ggf. „Hiermit beantrage ich das erhöhte Betreuungsgeld nach § 45 b SGB XI.”
Das Betreuungsgeld wird Ihnen aber nicht direkt ausgezahlt. Schauen Sie sich dazu bitte diesen Beitrag an.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Heike Bohnes
14. Juli 2008 um 9:24 Uhr vormittags
[...] Tipp: Für alle, deren Kommune keinen Beratungsführer bereit halten und die dennoch kompetenten Rat in der Pflege von demenzerkrankten Angehörigen zu einem annehmbaren Preis wünschen, eignet sich vielleicht dieser Informationsdienst. [...]
19. Juli 2008 um 3:38 Uhr nachmittags
[...] Hinweis: Nutzen Sie den neuen Informationsdienst für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten. Nähere Infos erhalten Sie HIER. [...]
19. Juli 2008 um 3:40 Uhr nachmittags
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19. Juli 2008 um 3:40 Uhr nachmittags
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