Die geänderten „Richtlinien zur Erbringung Häuslicher Krankenpflege“ (HKP-Richtlinien) wurden am 10.6. im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten am 11.06.2008 Tag in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen der Richtlinien im Überblick:
- Krankenhausärzte, die häusliche Krankenpflege für erforderlich halten, können diese anstelle des Hausarztes bis zum Ablauf des dritten auf die Entlassung folgenden Werktages verordnen.
- Eine Verordnung von Behandlungspflege ist auch für Versicherte in Pflegeheimen zulässig, die auf Dauer bzw. mindestens für 6 Monate einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.
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