Magensonde wird in Deutschland Standard bei Sterbenden
Verfasst von Heike am 18. Juni 2008
Die Ernährung Sterbender über eine Magensonde wird in Deutschland schleichend zum medizinischen Standard. Die Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, und des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, fordern in einem Beitrag der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ in dieser Frage umzudenken.
Vor allem eine hohe Zahl Demenzkranker wird in Pflegeheimen durch Magensonden (PEG-Sonden) ernährt. In Deutschland würden jedes Jahr etwa 140.000 dieser Sonden gelegt. Zwei Drittel davon bei Bewohnern von Pflegeheimen. Ungefähr jeder zweiter dieser Sondenernährten sei demenzkrank.
Hoppe merkte dazu an, dass eine Magensonde für Sterbende sehr belastend sein könne. Dabei sei ein Arzt verpflichtet, Sterbenden so zu helfen, dass sie unter menschenwürdigen Bedingungen sterben können. „Die Hilfe besteht in palliativmedizinischer Versorgung und damit auch in Beistand und Sorge für Basisbetreuung. Dazu gehören nicht immer Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr durch eine Magensonde, da sie für Sterbende eine schwere Belastung darstellen können“, betonte der Arzt.
Neher forderte, PEG-Sonden nur zu legen, wenn medizinische Gründe vorliegen und es keine andere Möglichkeit gibt, die Ernährung eines Menschen sicherzustellen. Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erzählte, dass sie in der Praxis täglich erleben, dass Menschen, die der Hospiz Stiftung Rat suchen, eine Ernährung über Sonde kategorisch ablehnen würden.
Es ist die Angst vor einem jahrelangen Dahinvegetieren, einem Leben ohne Lebensqualität, das nur durch die Magensonde aufrechterhalten wird, eine Magensonde abzulehnen.
Die Hospizstiftung fordert schon seit Jahren, dieser Angst durch Zuwendung gezielt zu begegnen.
In der Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung in Deutschland ist das Beenden künstlicher Ernährung seit langem umstritten. Während die einen den Abbruch der künstlichen Ernährung mit der Beendigung anderer medizinischer Behandlungen gleichsetzt, lehnen die anderen einen Abbruch als „Verhungern- und Verdurstenlassen“ des Betroffenen strikt ab.
In den Richtlinien der Bundesärztekammer findet man folgende Position:
Die Situation jedes Patienten muss genau bedacht und auch dem Willen des Patienten Rechnung getragen werden. Im Rahmen einer solchen Abschätzung soll bei den Patienten in jedem Fall das Gefühl von Hunger und / oder Durst gestillt werden.


carry sagte
Hallo Heike,
dein heutiger Blogbeitrag trifft den Nagel auf den Kopf. Ich kenne auch eine Pat. die mir fast jeden Tag sagt, ich lebe Jahr nur noch weil ich über den Schlauch ernährt werde. Andererseits habe ich auch eine Pat. kennengelernt die wegen massiven Schluckstörungen eine Sonde hat. Sie kann selbständig Essen aber nicht trinken. Und ist an vielen Tagen guter Dinge, nimmt gerne an sozialtherapeutischen Angeboten teil, freut sich über jeden Besuch.
Ich denke so was muss man immer ganz individuell entscheiden, aber immer im Sinne des Pat. Nur leider können die meisten Pat. nicht mehr selber entscheiden.
LG Carry
Heike sagte
Hallo Carry,
ich denke auch, dass die Magensonde in bestimmten Fällen durchaus ihre Berechtigung hat. Aber in anderen Fällen eben nicht unbedingt.
Das Fatale ist, dass viele Ärzte – vor allem um sich abzusichern – zum Behandlungsvorschlag Magensonde greifen. Das unabhängig davon, ob es wirklich sinnvoll ist (also auch bei Sterbenden, die eigentlich einen ganz natürlichen Prozess durchleben).
Es ist mangelnde Differenzierung, woran unsere Medizin häufig krankt. Die individuelle Situation eines Patienten wird nur noch von wenigen Ärzten (und manchmal auch Pflegekräften) berücksichtigt. Hauptsache, man selbst ist auf der (vermeintlich) „sicheren Seite“.
Grüße Heike
Brigitte sagte
Hallo Heike, das ist wieder ein Thema
(
Oh je, da wird mir wieder Angst und Bange, vielleicht mal in einen Zustand kommen zu müssen, und nicht mehr selber entscheiden zu können.
Wenn meine Zeit gekommen ist, möchte ich einfach in Frieden sterben dürfen und auf keinen Fall will ich zum Leben gezwungen werden.
Denke es wird Zeit, meine Patientenverfügung weiter aus zu bauen.
Liebe Grüße
Brigitte
peter sagte
Hallo Heike
Ein erschreckendes Thema.
Ich möchte NIE in solch eine Lage gegen meinen Willen gezwungen werden!!!
Es ist überfällig,daß es gesetzlich geregelt werden muß,daß MEIN Wille auch umgesetzt wird.
Im Moment ist mir das mit der Patientenverfügung noch zu unsicher.
LG
Peter
Heike sagte
Hallo Brigitte und Peter,
ja, die Patientenverfügung muss schon sehr genau formuliert sein. Wenn es darum geht, keine Sondennahrung zu wollen, reicht es auch nicht aus, eine Verfügung im „Ankreuzverfahren“ abzufassen.
Da sollte man seine Wünsche schon genau ausformulieren. Denn so kann später ggf. vor Gericht, bewiesen werden, dass es sich um einen Wunsch handelt, mit dem sich der Betroffene auch eingehend auseinander gesetzt hat.
Meine Patientenverfügung umfasst 4 DIN A 4 Seiten (gedruckt, handschriftlich muss in dem Fall ja nicht sein) und wird von mir alle 2 Jahre neu unterschrieben…
Ich will ganz sicher gehen!
@Peter: Je genauer eine Patientenverfügung auch heute schon abgefasst ist, desto schwieriger ist es für den Arzt, gegen diesen Willen zu handeln.
Liebe Grüße
Heike
PS.: Leider verstehen die Ärzte das mit dem „soll bei den Patienten in jedem Fall das Gefühl von Hunger und / oder Durst gestillt werden“ sehr gerne falsch.
Dazu ist es nämlich keineswegs notwendig, immer eine PEG zu legen…
sanni sagte
Hallo Heike und ihr anderen
Soweit ich weiss ist hier die Vorsorgevollmacht beinahe noch wichtiger als die Patientenverfüu´gung oder nicht ?
Das der der entscheidet für einen wenn man es nicht selber kann genau weiss was man möchte und was nicht und das dann für einen bestimmen kann.
Die Sonde darf doch auch nur mit Zustimmung gelegt werden oder nicht ?
Ich kann es auch nicht nachvollziehen wie es dazu kommen kann das Menschen die auf dem Abschiedsweg sind künstlich daran gehindert werden zu gehen. Früher wurde Wasser gereicht heute wird gequält. Keine Frage manches Mal ist es ein Segen das es sowas gibt aber meistens ist es doch eine Sterbeverlängerung und Folter. Meiner Meinung nach geht es auch meistens um den Arzt und nicht um den Patienten dabei.
Nachdenkliche Grüße sanni
Heike sagte
Hallo Sanni,
die Patientenverfügung ist in diesem Fall tatsächlich wichtiger, als die Vorsorgevollmacht. Denn auch ohne Bevollmächtigten soll der Arzt sich an eine Patientenverfügung halten, da diese den Willen des Patienten ausdrückt. Wenn der Patient nicht mehr einwilligen kann, und kein Bevollmächtigter da ist, dann gilt die Patientenverfügung als Ausdruck des Willens und muss z. B. berücksichtigt werden, wenn der so genannte „mutmaßliche Wille“ ermittelt wird.
Aber natürlich ist eine Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung noch besser. Nur die Vorsorgevollmacht allein, kann in so einem Fall umsonst sein, wenn der Bevollmächtigte z. B. nicht nachweisen kann, dass es tatsächlich der Wunsch des Patienten ist, keine PEG zu bekommen. Da wäre dann wieder die Patientenverfügung der Nachweis….
Also am besten beides abfassen. Und vor allem mit dem Bevollmächtigten darüber reden, was man möchte und was nicht, wenn es denn einmal „hart auf hart“ kommt.
Liebe Grüße Heike
Marie 2000 sagte
Hallo Heike,vor knapp einem Jahr hat meine Schwiegermutter ihren letzten Weg beschritten.Im Krankenhaus kam dann auch das Thema Magensonde-wir Kinder und Schwiegerkinder kannten den Wunsch unserer Mutter,wir haben mit dem Arzt ein Gespräch geführt-da meine Schwiegermutter oral alles verweigerte-auch die Medikamente-sagte uns der Arzt-das im Übertragenen Sinn, eine Magensonde einer Vergewaltigung nahe kommt. Da sie oral jeglichen Zugriff verweigert. Wir haben unsere Mutti paleativ nach Hause geholt. Es war eine schwere Woche für uns alle-doch keiner hat es ja bereut. Unsere Mutti konnte sich dadurch bis zum Schluß selber treu beleiben.Das verstehe ich unter Menschenwürde.Wobeo die Zusamenarbeit zwischen Hausärztin und Pflegedienst sich ganz nach den Wünschen und Bedürfnissen der Mutti gerichtet hat. Sie hat selbst in ihren letzten Stunden noch mit uns gelacht. Sprechen war durch den Flüssigkeitsverlust nur sehr schwer möglich. Der Arzt hat uns erklärt : Eine Sterbende Seele verspürt keinen Hunger und Durst.Das einzige was bis zum letzten Atemzug funktioiert ist das Gehör.Liebe Grüße an alle Leser/innen
Heike sagte
Hallo Marie,
es ist toll, dass es zu dem Thema auch positive Erfahrungen gibt. Leider sind aber viele Ärzte sowas von vernagelt!
Gerade eben hatte ich ein Telefonat, wo die Wünsche des Betroffenen und der Angehörigen im Krankenhaus völlig übergangen wurden.
Zum Schluss wurde dann noch eine Einwilligung zur Sondenernährung „erpresst“. Ein echter Hammer und ich ärgere mich immer noch, wie manche Ärzte mit Menschen verfahren.
Grüße Heike
quellefan sagte
Mein Vater,Pflegestufe 3, 80 Jahre,lebt (?) bettlägerig seit 5 Wochen im Hospiz.Jetzt machen der Arzt und/oder die DAK Schwierigkeiten.Die Kasse sagt,solange der Arzt es befürwortet,zahlen sie das Tagesgeld (151,40). Der Arzt sagt,die Kasse will nicht länger bezahlen,er habe Schwierigkeiten zu Begründen,dass mein Vater im Hospiz bleiben kann.Sein Zustand hätte sich stabilisiert!!!Wir verstehen das nicht!! Mein Vater schläft durch die Medikamente ständig,verfällt immer mehr,ist kaum mehr ansprechbar,wenn doch,dann allerdings recht schwach aber klar im Kopf.Gelähmt ausser Arme und Kopf,Krebs im Endstadium.Er bekommt tägl. 1000Kalorien PEG-Sondenkost, trotz Patientenverfügung.Wie können wir erreichen, dass mein Vater dort bleiben und sterben darf? Es LAUFEN dort doch auch Patienten rum,die schon länger als 4 Monate im Hospiz sind.Denen es,äußerlich,deutlich besser als meinem Vater geht.
Viele Grüße, Quellefan
Heike sagte
Hallo Quellefan,
das scheint ja nun einzig vom Arzt abzuhängen, ob die kasse zahlt. Wenn er also die Notwendigkeit des Hospizes bestätigt zahlt die Kasse. Oder habe ich das falsch verstanden?
Dann verstehe ich den Arzt allerdings nicht. Kann man den nicht wechseln??
Was die Patientenverfügung angeht: Das Gesetz ist jetzt durch den Bundesrat und tritt am 01.09.2009 in Kraft. Und wenn in der Verfügung genau beschrieben ist, wann eine Ernährung durch PEG nicht erwünscht ist, ist das notfalls auch über das Vormundschaftsgericht einklagbar.
Allerdings muss es schon sehr detailliert beschrieben sein und genau auf die Behandlungssituation passen. Aber einen Versuch ist es doch Wert, oder?
Viele Grüße
Heike
PS.: Infos zum neuen Gesetz: http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2009-06-18/endlich-gesetz-aerzte-kuenftig-an-patientenverfuegung-gebunden
quellefan sagte
Danke, liebe Heike, für Ihre Antwort! Der Arzt ist wohl wirklich DAS Problem! Warum auch immer, traut er sich nicht gegen die Kasse anzugehen? Oder er hat was gegen uns, weil wir ihm vielleicht unbequem geworden sind… ich weiß es nicht. Ich werde aber wirklich meine Mutter zum Wechsel überreden.
Und ich werde versuchen, da mein Vater im Kopf doch zeitweise recht klar ist, ganz offen mit ihm über seine Situation zu sprechen. ER soll selbst entscheiden, wie sein “Leben” weitergeht. Denn die Nahrung abzuschalten, bedeutet doch irgendwie auch, ihn verhungern zu lassen… Und wer von uns will das verantworten??? Nur — wie sage ich ihm das, ohne ihn aufzuregen, ohne ihn zu enttäuschen, zu verärgern?? Ich lass das mal auf mich zu kommen, morgen fahre ich wieder zu ihm hin.
Viele Grüße, Quellefan
Heike sagte
Ja, da ist ein offenes Gespräch zum rechten Zeitpunkt erforderlich. Kommen Sie doch einfach mal ins Elternpflegeforum (http://elternpflegeforum.de) und fragen andere pflegende Angehörige, ob sie Tipps haben…
Da wird sich mit allen Problematiken sehr intensiv auseinandergesetzt.
quellefan sagte
Danke, Heike! Das werde ich mal machen….
Vielen herzlichen Dank für Ihre Zusprache, alles Gute für Sie!
Quellefan