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Weblog-Archiv für 24. Juni 2008

Sozialamt muss Gruppenreise für Heimbewohner im Rahmen der Eingliederungshilfe zahlen

Verfasst von Heike am 24. Juni 2008

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten einer Gruppenfahrt übernehmen muss. Nach der Entscheidung des Gerichtes ist für den nicht werkstattfähigen behinderten Menschen die Teilnahme an einer Gruppenreise eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, weil dadurch die Integration in die Gruppe gestärkt und die soziale Kompetenz gefördert wird.

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