Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten einer Gruppenfahrt übernehmen muss. Nach der Entscheidung des Gerichtes ist für den nicht werkstattfähigen behinderten Menschen die Teilnahme an einer Gruppenreise eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, weil dadurch die Integration in die Gruppe gestärkt und die soziale Kompetenz gefördert wird.
Weblog-Archiv für 24. Juni 2008
Sozialamt muss Gruppenreise für Heimbewohner im Rahmen der Eingliederungshilfe zahlen
Verfasst von Heike am 24. Juni 2008
Veröffentlicht in Behörde, Pflegeheim, Urteil | Verschlagwortet mit : Eingliederungshilfe, Integration, Pflegeheim | 2 Kommentare »

