NRW fördert Maßnahmen für barrierefreie Wohnungen
Verfasst von Heike am 27. Juni 2008
Von den rund 8 Millionen Wohnungen in NRW sind nur ca. 100.000 Wohnungen barrierefrei. Das Land NRW will Anreize schaffen, ein differenziertes Bestands-Wohnungsangebot gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen entstehen zu lassen.
Darum fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden mit zinsgünstigen Darlehen.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder als sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit ausreichender Kreditwürdigkeit.
Was wird gefördert?
Der Wohnungsbestand soll baulich so umgestaltet werden, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann.
Im Vordergrund steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren, z. B. durch:
- Einbau einer bodengleichen Dusche,
- Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen.
- Ausstattungsverbesserungen, wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen,
- Einbau neuer, verbreiterter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren und Balkontüren zum Abbau von Türschwellen),
- Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen,
- Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terasse (barrierefrei),
- Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs,
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
- Modernisierung eines vorhandenen Aufzugs,
- Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen (z.B. Aufzugturm, Laubengänge, Erschließungsstege),
- Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks,
- Erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzugs,
- Barrierefreie Umgestaltung der Küchen.
Die baulichen Maßnahmen und Kosten, die durch den Umbau erforderlich werden, können in die Förderung mit einbezogen werden.
Das Darlehen beträgt maximal:
- 15.000 € pro Wohnung bzw. 30.000 € pro Wohnung, die für Wohngruppen mit älteren und pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf bestimmt ist, höchstens jedoch 50 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
- 3.000 € (Zusatz-)Darlehen pro erschlossener Wohnung, wenn ein neues barrierefreies Erschließungssystem errichtet wird, höchstens jedoch 50 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
- 2.100 € (Zusatz-)Darlehen pro erschlossener Wohnung, wenn erstmalig ein Aufzug eingebaut wird, höchstens jedoch 50 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 46.200 € pro Aufzug.
- Darlehensbeträge unter 2.500 € fallen unter die Bagatellgrenze und werden nicht gefördert.
Weitere Infos erhalten Sie HIER.
Dieser Eintrag wurde erstellt am 27. Juni 2008 um 08:13 und ist abgelegt unter Geld, Pflegebedürftigkeit, Sturzprophylaxe. Verschlagwortet mit : barrierefreies Wohnen, Fördergeld, Fördermittel, NRW, Wohnraumanpassung. Du kannst alle Antworten auf diesen Eintrag mitverfolgen über den RSS 2.0 Feed. Du kannst einen Kommentar hinterlassen, oder Trackback von deiner eigenen Seite.

