Nicht nur das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Weitere Änderungen gelten ab diesem Datum. Ich habe Ihnen eine Übersicht zusammengestellt:
- Mehr finanzielle Unterstützung in der Pflege
Die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen in der Pflegestufe III werden schrittweise bis 2012 angehoben. Danach wird die Höhe der Leistungen alle 3 Jahre geprüft und wenn erforderlich weiter angepasst. - Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich werden verbessert. Das gilt zum Beispiel für demenziell Erkrankte, geistig Behinderte und psychisch Kranke. Diese Menschen erhalten zukünftig je nach Betreuungsbedarf Leistungen bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also bis zu 1.200 € bzw. bis zu 2.400 € jährlich an Zuschüssen. Erstmals erhalten auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht in eine der Pflegestufen eingestuft sind, diese Leistungen.
Nähere Infos zu den Sätzen finden Sie HIER
(auf 1. SGB XI – Pflegeversicherung klicken).
- Mehr Hilfe für Menschen, die Pflege leisten
Die Regelungen zur Vergütung der beruflichen Pflegekräfte werden verbessert. Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, ihren Pflegekräften mindestens ortsübliche Löhne zu zahlen. - Den Rest des Beitrags lesen »

