Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen (siehe auch HIER).
Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs„, die vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist.
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, und auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I.
Auch die Bewohner von Pflegeheimen, die an einer dementiellen Erkrankung leiden, werden ein Mehr an Leistungen erhalten: Für je 25 Demenzkranke soll es künftig eine zusätzliche Betreuungskraft geben.
Wer erhält die Leistung?
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