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Koma-Patientin in Italien darf sterben

Verfasst von Heike am 17. Juli 2008

Am 09.07.2008 hat ein Berufungsgericht in Italien Sterbehilfe-Maßnahmen für eine seit über 16 Jahren im Koma liegende Frau genehmigt.

Der Vater der heute 34-jährigen hatte jahrelang vergeblich um die Erlaubnis gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einzustellen. Im vergangenen Oktober hatte schließlich das übergeordnetes Gericht entschieden, dass der Fall, der in Italien seit Jahren für Aufsehen sorgt, noch einmal überprüft werden müsse.

Das Mailänder Berufungsgericht musste daraufhin prüfen, ob 2 Voraussetzungen für den Abbruch der künstlichen Ernährung gegeben sind:

  1. Es müsse ein „vegetativer” und irreversibler Zustand der Patientin klinisch festgestellt werden.
  2. Unter Berücksichtigung der ethischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen der Patientin sollte nachgewiesen werden, dass sie einen Abbruch der Behandlung vorziehen würde.

Beide Voraussetzungen träfen im vorliegenden Fall zu, entschieden die Richter.
Die Frau war 1992 im Alter von 19 Jahren nach einem schweren Autounfall ins Koma gefallen und liegt in einem Krankenhaus. Ein Jahr später diagnostizierten Ärzte übereinstimmend, dass der Zustand irreversibel sei.

Bisher sind in Italien die aktive und die passive Sterbehilfe verboten. Die Grenzen dieses Gesetzes sind aber nicht genau geklärt. Deshalb ist auch immer wieder die Einführung einer Patientenverfügung im Gespräch.

Papst Benedikt XVI. und der Vatikan warnen in diesem Zusammenhang immer wieder vor jedweder Form der Euthanasie.

Hinweis: In Deutschland ist die passive Sterbehilfe, also das Einstellen von Behandlungen und / oder der künstlichen Ernährung bei Einwilligung des Patienten, bzw. wenn dies nachweislich dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht, nicht strafbar.

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