Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.
Mit der Pflegereform wurde, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt:
Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen, z. B. in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.
Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können.
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