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Informationen und Geschichten aus dem Alltag einer Pflegesachverständigen

Die Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte ist in Kraft

Verfasst von Heike am 29. August 2008

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz ermöglicht es Pflegeheimen, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen (siehe auch HIER und HIER).

Die Betreuungskräfte sollen bekanntlich für die bessere Betreuung demenzkranker, psychisch kranker und geistig behinderter Pflegeheimbewohner eingesetzt werden.
Ihre Aufgaben sollen sein, Demenzerkrankte in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie z. B. Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.

Viele Fachverbände, darunter der DBfK, haben in den vergangenen Wochen davor gewarnt. Es besteht die große Sorge, dass das Ziel für an Demenz erkrankte Menschen in einer angemessenen Anzahl qualifizierte Betreuer und Pflegefachkräfte in Altenhilfeeinrichtungen zu beschäftigen, verloren geht.
Der GKV-Spitzenverband hat am 19. August 2008 die Richtlinien über die zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen beschlossen. Beschrieben sind darin die Aufgaben und die erforderlichen Qualifikationen der Betreuungskräfte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Betreuungskräfte-Richtlinien am 25. August 2008 genehmigt.

Damit sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen worden, dass Bildungseinrichtungen entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen konzipieren und anbieten können. Die Pflegekassen können jetzt mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für die zusätzliche Betreuung der Demenzerkrankten vereinbaren.

Hinweis: Sie können die Richtlinien zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen HIER herunterladen.

26 Antworten zu “Die Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte ist in Kraft”

  1. Schmoekelix sagte

    ich mache gerade diesen Kurs für Betreuungskraft für demenzkranke. Wurde von Arbeitsamt geschickt obwohl ich schon 14 Jahre als Pflegehelferin arbeite. hätte gerne mal gewußt was man als Betreuungskraft dann anschließend verdient wenn man eingestellt werden sollte?
    Wer weiß das?
    Gruß, Schmoekelix

  2. Heike sagte

    Hallo Schmokelix,
    ver.di geht da von Folgendem aus:

    Nach ver.di-Prüfung der Anforderungsprofile und Aufgaben sind diese zusätzlichen Betreuungskräfte nach TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) mangels neuer Entgeltordnung in die Vergütungsgruppe 3a einzuordnen. Dies bedeutet eine monatliche Einstiegsvergütung von 1.675,38 Euro brutto und nach Bewährungsaufstiegen in der Endstufe 2.197,06 Euro brutto.

    Zu Lesen hier: http://kuerzer.de/gRK2WOApP

  3. Karin sagte

    Ich bin seit 1 Jahr als Betreuungskraft in der hauspflege tätig und habe immer mehr mit demenzkranken zu tun. Aus vorgenannten Grund würde ich mich für eine solche Qualifizierung interesiern. Wo gibt es für diese Lehrgänge seriöse Anbieter.
    Gruß Karin

  4. Matthias sagte

    Ist in Pflegeheimen auch arbeiten an Wochenend und Feiertagen erlaubt?

  5. Heike sagte

    Hallo Matthias,
    also grundsätzlich ja. Die Bewohner können ja nicht von Freitagabend bis Montag „in die Ecke gestellt“ werden…

  6. Anonym sagte

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine frage an euch,wehr kann mir sagen ,was eine Betreuungskraft mit Dementz kranken Menschen
    verdient bei einer Stundenzahl 19,25 ohne Abzüge?

    glg Anne

  7. Heike sagte

    Hallo Anne,
    ich glaube, das ist noch nicht klar. Wahrscheinlich werden die Betreuungskräfte wie Pflegehilfskräfte eingestuft. Schau mal hier. Das ist das voraussichtliche Gehalt einer Vollzeitkraft.
    Gruß Heike

  8. ellen sagte

    hallo
    meine Mutter ist dement und lebt in einem Seniorenheim.Für die zusätzlichen Betreuungsleistungen würde ich gerne eine Frau beauftragen, die anerkannte Vetragspartnerin für niedrigschwellige Betreuungsangebote ist. Meine Mutter kennt diese Frau, da diese schon zu meiner Mutter kam, bevor sie ins Seniorenheim kam. Diese Frau hat dann mit der Pflegekasse abgerechnet. Das hat prima geklappt.
    Kann ich das im Heim weiter so praktizieren, oder bestimmt die Heimleitung wer für die zusäzlichen Betreuungsleistungen zu meiner
    Mutter kommt?

  9. Heike sagte

    Hallo Ellen,
    im Heim geht das über die zusätzlichen Betreuungskräfte, die bei der Einrichtung in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung stehen müssen. Eine selbst organisierte Betreuung ist für Heimbewohner im Gesetz (leider) nicht voresehen.
    Gruß Heike

  10. Erika sagte

    Hallo,

    eine Umschulung habe ich letzte woche erfolgreich beendet.Wir waren 16 Umschüler und der 6. Kurs in Mannheim.
    Jetzt suchen wir natürlich auch einen Job.
    Werde auch bei der Pflegekasse nachfragen wegen Gehalt. Ich denke es ist alles noch in den Kinderschuhen.

    Eines stellten wir im Praktikum ununwerflich fest. DER BEDARF IST DA.

    Gruß Erika

  11. Nici sagte

    Ich hab mal eine frage , ich arbeite als Betreuerin für demenzkranke , hab die Qualie noch nicht, werd ich im September beginnen.

    Meine Frage:

    Die 25 Bewohner die ich hab, müssen die alle jeden Tag „abdecken“ (sorry weiss jetzt nicht wie ich das ausdrücken soll)???

    Ich kann es mir nicht vorstellen , ich schaff das garnicht( laut Planung vom Arbeitgeber soll ich das aber). ich find leider diesbezüglich keine richtlinien der Pflegekasse , wie es von dort aus gedacht war / ist.

    Würde mich über eine antwort freuen und vlt einer Quelle zum nachlesen

  12. Nici sagte

    Ach und um anderen ihre frage zu beantworten

    Ich hab ein brutto Verdienst von 1350€ bei 40 std. die Woche

  13. Nici sagte

    Vielen Dank für die rasche antwort

    LG Nici

  14. Nici sagte

    Ich bin es nochmal,

    ich hab deine antwort so meinem Arbeitgeber weiter gegeben sowie die Datei „Richtlinien – Pflegeheimen“, unter dem Punkt 3.2. Nr.6 geht es nicht „genau“ hervor das die 25 Bewohner, in einer arbeitswoche versorgt bzw. Betreut werden.

    Der stand der Dinge ist , ich soll den 25 Bewohner jeden Tag ein Angebot machen und bieten ob Einzel oder in Gruppen, sicher ist es irgendwie zu schaffen, aber mit einen gewissen Druck, jetzt noch da ich selber erstmal mich so da einfummeln muss um eine Struktur zu finden, was ja bei demenzkranken nicht gerade leicht ist, weil jeder Tag anders ist.

    Es liegt wohl auch mit dem Abrechnungssystem zusammen mit der Pflegekasse!?

    Währe schön wenn ich eine antwort diesbezüglich nochmal erhalten könnte
    LG Nici

    • Heike sagte

      Hallo Nici,
      also es gibt m. W. keine direktere Aussage als die, dass auf 25 PEA-Bewohner 1 Vollzeitkrat (VZK) einzustellen ist. 1 VZK wird allgemein nach dem wöchentlichen und nicht nach dem täglichen Stundenumfang berechnet. Deshalb würde ich die Betreuung auch so aufteilen. Ansonsten wäre doch wohl kaum noch eine betreuerische Qualität zu gewährleisten. Aber nun ja, wenn Dein Chef so „verängstigt“ ist und keine eigenen Entscheidungen treffen und vertreten kann…..

      Vom MDK Nordrhein gibt es dazu noch folgendes:

      Der MDK Nordrhein und der MDK Westfalen-Lippe haben einen Gemeinsamen Leitfaden zur Dokumentation von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI in stationären
      Pflegeeinrichtungen entwickelt. Demnach sollen die Leistungen im Rahmen der Gesamtdokumentation dargestellt werden wobei aber erkennbar sein muss, welche Maßnahmen als zusätzliche Betreuungsleistungen erbracht werden.
      Weitere Informationen: http://www.diakonie-rwl.de/materialien/efa/leitfaden-dokumentation-
      87b-090323.pdf

      Ich denke, Du solltest einfach mal bei Eurem zuständigen MDK oder noch besser beim MDS (Telefon: (02 01) 83 27 -0) nachfragen. Du musst ja nicht sagen, um welche Einrichtung es geht.
      LG Heike

    • Anonym sagte

      Hallo Nici!
      Wenn du an jedem Tag alle 25 Bewohner betreuen sollst, bleibt theoretisch gesehen je Bewohner 19 min über.
      Von diesen 19 min müsstest du noch die Zeit für die Dokumentation und die Vor- und Nachbereitung (Arbeitsmaterialien heraussuchen und aufräumen) abziehen.
      Grob geschätzt würde ich sagen verbleiben noch 10 min. je Bewohner. Hast du dann noch Bewohner mit weit fortgeschrittener Demenz, wirst du diese 10 min. schon brauchen, damit dich der Bewohner überhaupt wahr- und annimmt. Sinnvolle Beschäftigung und damit Stabilisierung der kognitiven Leistungen wirst du so meines Erachtens nicht schaffen.
      Betreuung von demenzerkrankten, welche z.B. nach der Mansfield-Skala die letzte Stufe erreicht haben, wirst du nur noch über die Sinne ansprechen können – eine basale Stimulation mit Aromapflege nimmt je nach Bewohner 30 min bis 1 Stunde in Anspruch (incl. Vor- und Nachbereitung). Einen solchen Bewohner kannst du auch nicht in einer Gruppe aktivieren.
      Beispiel eines Tagesprogramms: Frühstücksgruppe mit Tisch decken und hinterher abräumen. Anschließend wo nötig Toilettenbegleitung. Es werden aber nicht alle 25 am Tisch sitzen, weil eben einige auch schon bettlägerig sind!
      Diese kannst du nach dem Frühstück individuell besuchen, andere Bewohnerinnen können in dieser Zeit ja Handtücher falten. Zurück vom Zimmerbesuch gibt es eine kleine Gruppe – wo die Bewohner aber zusammen passen um zum Beispiel Erinnerungsarbeit zu leisten.
      Sei gewiss, es wird in den Gruppen immer wieder eine nicht beteiligte BW dir dazwischen funken.
      So, nun ist es schon Mittag – mit Vor- und Nachbereitung.
      Nach dem Mittag halten viele BW Mittagsschlaf oder – ruhe aber eben nicht alle…
      Nachmittags steht noch Kaffeerunde an und schon ist wieder Feierabend!
      Du könntest, um den Auftrag deines Arbeitsgebers zu erfüllen, morgens, wenn du kommst, alle 25 Bewohner aufsuchen und ihnen guten Morgen sagen – aber sinnvoll ist es nicht – und mit einem guten Morgen ist es auch nicht getan (die demenzerkrankten werdne sich mit einem „guten Morgen nicht zufriedne geben“), so dass es schon fast auf Mittag zugehen wird, bis du mit der eigentlichen Arbeit beginnst.
      viele grüße
      Silke

      • Heike sagte

        Liebe Silke,
        vielen Dank, dass Du so ausführlich geantwortet hast. Da scheint ja in mancher Einrichtung echte Verwirrung zu herrschen… :-(
        LG Heike

      • Nici sagte

        Hallo Silke,

        Ich danke Dir für deine ausführliche Antwort, genauso hab ich es Ihm auch schon gesagt , aber es geht angeblich nicht wegen dieser Abrechnung, wo ich nun leider kein Einblick habe.

        Aber ich geb ja nicht auf …. schmunzel.

        Ich werde euch auf den laufenden halten!

        Vielen Dank !!!!

  15. Nici sagte

    Danke Heike,

    mensch ich danke dir das du immer so schnell antwortest.

    Mir wurde gesagt oder sagen wir es so , das der Tagessatz um 3 € noch etwas liegt und dann eben auch nur so abgerechnet werden kann und deshalb alle 25BW jeden Tag.

    Aber ich werd da mal anrufe und nach fragen, weil ich möchte ja nun gern wissen , nach welchen Richtlinien gearbeitet werden sollte, mein Arbeitgeber ist ja über jede Info dankbar , weil es ja wie schon mal erwähnt wurde es liegt noch in den „Kinderschuhen“.

    Ich halte Dich gern auf den laufenden, was bei raus kommt.

    LG Nici

    • Anonym sagte

      Hallo Nici!
      Ich hab ja oben schon aufgeschrieben, wie ein Tagesablauf gestaltet sein könnte – mit diesem Beispiel wollte ich aber auch sagen, dass du an einem tag nicht alle Bewohner erreichen wirst.
      Vielleicht hilft es deinem Arbeitgeber, ihn auf die Qualität der Arbeit hinzuweisen – denn deine Arbeit ist ja zusätzlich zum eigentlichen Personal und soll ja genau ausfüllen, was das Pflegepersonal nicht hat ZEIT.

      viele Grüße
      Silke

  16. Stefanie sagte

    Hallo hier schreibt mal der „Arbeitgeber“

    Unser Verband hat wie allgemein üblich mit den Pflegekassen einen Tagessatz von 3,33 € pro Tag! für die betroffenen Bewohner ausgehandelt. Mit Bezahlung dieses Tagesatzes der (monatlich als Gesamtbetrag)von den Pflegekassen bezahlt wird, hat der Bewohner Anspruch auf eine tägliche Betreuung. Diese kann er also auch einfordern. Auch bei diversen Veranstaltungen des Verbundes ist von einer Pflicht zur täglichen Betreuung gesprochen worden. Das für jeden Bewohner nur maximal 10 Minuten zur Verfügung stehen( ausgegangen wurde sogar nur von 3 Minuten) scheint allgemein bekannt zu sein. Auch nach Rücksprache mit zahlreichen anderen Einrichtungen wird davon ausgegangen das jeder anspruchsberechtigte Bewohner täglich zu betreuen ist. Man solle dann halt versuchen soviel Gruppenangebote wie möglich durchzuführen. Das dies auch keine individuelle an den Wünschen/Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtete Betreuung gewährleistet ist uns auch klar. Für privatversicherte werden sogar tagesgenaue Rechnungen verlangt,damit die Einrichtung die Gelder abrechen kann und auch erhält. Irgendwie denke ich, wer immer das auch erfunden hat sollte wohl noch einiges an dem Gesetzt und den Ausführungsvorschriften ändern. Zumal wir durch den 87 b in Bürokratie nur so ertrinken. Übrigens haben wir die Betreuungsschwerpunkte in den Nachmittag gelegt,da Erfahrungsgemäß gerade dann für die Bewohner viel zu wenig Ansprache/Zuwendung vorhanden ist.

    lg Stefanie

    • Heike sagte

      Hallo Stefanie,
      vielen Dank für die Infos. Das ist also wieder einmal halb ausgegoren, nur um den Leuten sagen zu können „wir tun ja was“.
      Wenn ich darf, würde ich diese Infos gerne hier im Blog als Artikel veröffentlichen. Im Grunde doch mal wieder ein Hammer, wie wir in diesem Bereich verarscht veralbert werden.
      LG Heike

    • Anonym sagte

      Hallo Stefanie!
      Wenn du schreibst, dass am Tag 3,33 € abgerechnet werden und dazu von 3 min / Bewohner / Tag ausgehst – so hieße das, dass die Alltagsbegleiter auch am Wochenende eingesetzt werden müssten? 30 x 3,33 = 99,9 €
      Eine individuelle Betreuung, wie sie ja vom Gesetzestext her vorgesehen ist, wäre ja damit gar nicht mehr umsetzbar, denn wenn auch das Wochenende miteinbezogen sein muss, bleibt nur der Schichtdienst..

      Viele Grüße
      Silke

      • Stefanie sagte

        Hallo Silke,

        wieso Schichtdienst? Bei uns habe ich die Betreungskräfte von 11:00 bis 19:30 geplant, Wochenenden und Feietage sind selbstverständlich anteilig enthalten.Aber wie das bei allen anderen für die Beschäftigung ist, haben die Mitarbeiter auch mal frei oder Urlaub. Dann gibt es eben nur die übliche Betreuung durch z.B. Ergo,KG ect. Also nicht wie in der Pflege das rund um die Uhr jemand da ist, dies wäre bei dem Schlüssel 1:25 auch garnicht umsetzbar. Wir versuchen natürlich täglich alle Bewohner zu erreichen. Aber dann sind mal welche nicht da oder lehnen Angebote ab. so kommt man dann schon hin mit der täglichen Betreuung.Zwingen kann man schließlich keinen zu seinem Glück.
        Übrigens wird der Stundensatz mit 31 Tagen berechnet. Zum Thema wir tun ja was: Sicherlich soll und wird mit diesem Gesetz auch wieder der häusliche Bereich klar gefördert. Im Heim gibt es 101,28 im privaten Bereich 200€.“Schließlich braucht ja kein Mensch ins Heim zu ziehen“.
        Und wenn wir uns fragen wo die dringend benötigten Gelder für die Pflege und Betreuung versackt sind, braucht man nur einen Blick nach Spanien zu werfen.

        lg Stefanie

  17. biggi sagte

    Hallo,habe selbst die schulung im juni absolviert,für einen Demenz erkrankten wird ein Tagessatz von 20.00 eu genemigt,mir ist eine 50% stelle für 600 eu brutto angeboten worden,mit wochendienst.

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