Wie Krankenkassen mit Ansprüchen umgehen
Verfasst von Heike am 2. September 2008
Obwohl seit dem 1. April 2007 für ältere oder pflegebedürftige Menschen ein Rechtsanspruch auf Reha-Maßnahmen besteht, wird das Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen sehr eingeschränkt gehandhabt.
In diesem Zusammenhang ist die Pressemeldung der Welt: „Die Paten von der AOK“ interessant, wonach Vorstände u. a. aus Rheinland-Pfalz Extrahonorare kassieren. Sie können den Bericht HIER lesen.
[Anmerkung 04.09.08: Eine Gegendarstellung zu den Behauptungen "Extrahonorare" finden Sie im Reformblock.]
Mittlerweile liegen zahlreiche dokumentierte Fälle aus Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern vor, in denen Kassen erst auf Druck Rehabilitationsmaßnahmen genehmigen.
Auch Krankenhäuser sind entsetzt, wie wenig manche Krankenversicherungen ihren Reha-Empfehlungen folgen. Die Klinik St. Elisabeth in Neuwied hatte z. B. im Jahr 2007 nach eigenen Angaben 11,3 % Ablehnungen, in 2008 bis zur Julimitte aber schon 41,3 %.
Ist eine Reha erst einmal genehmigt, greift manche Kasse zu einem Trick:
Die Maßnahmen sollen dann – auch gegen den Willen der Patienten – in heimatfernen Kliniken durchgeführt werden. Oft könnten diese Kliniken dann von ihrer Ausstattung her gar nicht dem Erkrankungsspektrum geriatrischer Patienten gerecht werden, erklärt Dr. Heinz L. Unger, Chefarzt in der Brohltal-Klinik.
Im Gesundheitswesen wird taktiert
Über ihren Medizinischen Dienst (MDK) können die Kassen immer noch ein entscheidendes Wort mitreden. Sie lenken die Klinikwahl. Sie versuchen zu kaschieren, dass sie bestimmte Leistungen zwar erbringen müssen, sie aber nicht erbringen wollen. Damit versuchen sie dem durch die Gesetzgebung entstandenen Kostendruck zu entgehen.
Dabei fordert die Bundesregierung gerade gegenüber „geriatrischen Patienten“ eine „besondere Verantwortung“. Doch immer häufiger sind die älteren Patienten aber die Verlierer. Viele von ihnen wissen nicht, wie sie sich gegen eine Ablehnung durchsetzen können. Oder sie trauen sich nicht. Ohne Hilfe, z. B. von den behandelnden Ärzten, haben sie deshalb schlechte Chancen.
Widersprechen und Hilfe suchen
Nehmen Sie eine Ablehnung nicht einfach hin! Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch gegen eine Ablehnung bei Ihrer Krankenkasse einlegen. Eine Begründung und am besten auch noch ein Attest sollten Sie beifügen. Es ist empfehlenswert, dass Ihr behandelnder Arzt Sie unterstützt.
Hinweis: Sie können sich beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums und der Unabhängigen Patientenberatung beraten lasen. Informationen zur Reha finden Sie auch in verschiedenen Ratgebern der Rentenversicherung. Nützliche Adressen und Links:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Tel: 0 18 03 / 11 77 22 (0,09 €/min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Deutsche Rentenversicherung
Informationen und zahlreiche Broschüren zum Thema Rehabilitation
www.deutsche-rentenversicherung.de
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Fragen zur Krankenversicherung
0 18 05 / 99 66-02 Krankenversicherung (0,14 €/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.)
www.bmg.bund.de
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
www.dgvp.de
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung
www.patientenbeauftragte.de


Reformblock sagte
Stern.de – kein Hort der Wahrheit…
Der AOK-Bundesverband weist Behauptungen von Stern.de über angebliche Kritik des Bundesrechnungshofes zurück. Stern-Reporter Hans-Martin Tillack auf Stern.de greift tief in die rhetorische Trickkiste und spannt jetzt sogar den Bundesrechnungshof und …
Heike sagte
An Reformblock: Damit der Link zur „Gegendarstellung“ hier in den Kommentaren nicht übersehen wird, habe ich ihn oben im Text eingefügt.
Grüße!