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Charta für die Betreuung sterbender Menschen

Verfasst von Heike am 28. Oktober 2008

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die Bundesärztekammer wollen eine „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ entwickeln.

Die Charta, die bisher nur im Entwurf vorliegt, soll für zukünftige Entwicklungen Orientierung geben und helfen, dass sie die am der Versorgung Beteiligten auf gemeinsame Ziele und gemeinsames Handeln verständigen.

Die Charta greift vor allem gesellschaftspolitische, ethische und rechtliche Aspekte, sowie Fragen zur Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen auf. Im Rahmen eines „Charta-Prozesses“ werden in den kommenden Monaten Vertreter der beiden Organisationen und Experten aus der Hospiz- und Palliativversorgung in Arbeitsgruppen die Themen bearbeiten.

Hinweis: Sie können den Entwurf der Charta HIER herunterladen.

3 Antworten zu “Charta für die Betreuung sterbender Menschen”

  1. quellefan sagte

    Hallo, Heike! Wir haben schon wieder ein neues Problem. (Das mit dem Pflegedienst scheint Ruhe zu geben!) Mein Vater,Pflegestufe 3, 80 Jahre,lebt (?) bettlägerig seit 5 Wochen im Hospiz.Jetzt machen der Arzt und/oder die DAK Schwierigkeiten.Die Kasse sagt,solange der Arzt es befürwortet,zahlen sie das Tagesgeld (151,40). Der Arzt sagt,die Kasse will nicht länger bezahlen,er habe Schwierigkeiten zu Begründen,dass mein Vater im Hospiz bleiben kann.Sein Zustand hätte sich stabilisiert!!!Wir verstehen das nicht!! Mein Vater schläft durch die Medikamente ständig,verfällt immer mehr,ist kaum mehr ansprechbar,wenn doch,dann allerdings recht schwach aber klar im Kopf.Gelähmt ausser Arme und Kopf,Krebs im Endstadium.Er bekommt tägl. 1000Kalorien Sondenkost, trotz Patientenverfügung.Wie können wir erreichen, dass mein Vater dort bleiben darf? Es LAUFEN dort doch auch Patienten rum,die schon länger als 4 Monate im Hospiz sind.Denen es,äußerlich,deutlich besser als meinem Vater geht.
    Viele Grüße, Quellefan

    • Heike sagte

      Hallo Quellefan,
      das scheint ja nun einzig vom Arzt abzuhängen, ob die kasse zahlt. Wenn er also die Notwendigkeit des Hospizes bestätigt zahlt die Kasse. Oder habe ich das falsch verstanden?
      Dann verstehe ich den Arzt allerdings nicht. Kann man den nicht wechseln??

      Was die Patientenverfügung angeht: Das Gesetz ist jetzt durch den Bundesrat und tritt am 01.09.2009 in Kraft. Und wenn in der Verfügung genau beschrieben ist, wann eine Ernährung durch PEG nicht erwünscht ist, ist das notfalls auch über das Vormundschaftsgericht einklagbar.
      Allerdings muss es schon sehr detailliert beschrieben sein und genau auf die Behandlungssituation passen. Aber einen Versuch ist es doch Wert, oder?
      Viele Grüße
      Heike

      PS.: Infos zum neuen Gesetz: http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2009-06-18/endlich-gesetz-aerzte-kuenftig-an-patientenverfuegung-gebunden

  2. quellefan sagte

    Danke, liebe Heike, für Ihre Antwort! Der Arzt ist wohl wirklich DAS Problem! Warum auch immer, traut er sich nicht gegen die Kasse anzugehen. Oder er hat was gegen uns, weil wir ihm vielleicht unbequem geworden sind… ich weiß es nicht. Ich werde aber wirklich meine Mutter zum Wechsel überreden.
    Und ich werde versuchen, da mein Vater im Kopf doch zeitweise recht klar ist, ganz offen mit ihm über seine Situation zu sprechen. ER soll selbst entscheiden, wie sein „Leben“ weitergeht. Denn die Nahrung abzuschalten, bedeutet doch irgendwie auch, ihn verhungern zu lassen… Und wer von uns will das verantworten??? Nur — wie sage ich ihm das, ohne ihn aufzuregen, ohne ihn zu enttäuschen, zu verärgern?? Ich lass das mal auf mich zu kommen, morgen fahre ich wieder zu ihm hin.
    Viele Grüße, Quellefan

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