Haft für Vormundschaftsrichter
Verfasst von Heike am 17. November 2008
HIER hatte ich am 06.10.2008 den Beitrag „Rechtsbeugung am Vormundschaftsgericht“ eingestellt.
In dem Fall ging es um einen Richter am Amtsgericht Nürtingen, der ohne vorherige Anhörung freiheitseinschränkende Maßnahmen, wie Bettgitter oder Fixiergurte, bei Heimbewohnern angeordnet hatte. In einem Fall hatte er eine Person sogar in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, ohne das vorgeschriebene Sachverständigengutachten einzuholen.
In mehreren Fällen erteilte der Richter sogar Genehmigungen für Bewohner, die bereits gestorben waren…
Dass der Richter wusste, dass sein Handeln Unrecht war, lässt sich daran erkennen, dass er Anhörungsprotokolle fingierte, um eine ordnungsgemäße Anhörung vorzutäuschen.
Jetzt wurde das Urteil gesprochen:
Der Richter wurde wegen Rechtsbeugung zu 3 1/2 Jahren Haft verurteilt.
Der Haftbefehl gegen den Richter blieb weiterhin außer Vollzug.Ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist nicht bekannt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Verhandlung erhalten Sie HIER.

