Osteuropäische Pflegehelfer doch illegal
Verfasst von Heike am 10. Dezember 2008
Das Amtsgericht München hat ein wahrscheinlich weitreichendes Urteil gefällt. Der Tenor des Urteils:
Es ist illegal, osteuropäische Haushaltshilfen als selbstständieg Pflegekräfte zu beschäftigen. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass osteuropäische Hilfskräfte abhängig tätig sind. Sie sind also Angestellte des Haushaltes.
Dies gehe daraus hervor, dass die Ungarn im haushalt integriert gewesen seien, weil sie rund um die Uhr anwesend sein mussten und auch im Haushalt wohnten. Zudem seien sie von den Weisungen der Familienangehörigen abhängig gewesen. Sie hätten kein unternehmerisches Risiko getragen und auch nur einen Auftraggeber gehabt.
Ein Münchener Vermittler ungarischer Pflegekräfte wurde mit diesem Urteil zu 36.800 € Bußgeld verurteilt, weil er im großen Stil ungarische Pflegekräfte gegen eine Gebühr von 1.200 € nach Deutschland vermittelt hatte.
Die Münchener Entscheidung ist das erste Gerichtsurteil zum Einsatz formal selbstständiger ausländischer Pflegekräfte vor.
Der Verteidiger des Vermittlers legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, so dass das Urteil jetzt von einer höheren Instanz überprüft wird.
Anmerkung: Jetzt ist auch die Politik gefordert, hier eindeutige Regelungen zu treffen, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

