Erstmaßnahmen, wenn ein Pflegefall eintritt
Verfasst von Heike am 16. Januar 2009
In der Regel kündigt sich ein Pflegefall nicht an. Ein Schlaganfall oder ein Sturz – und schon kann es zur Pflegebedürftigkeit bei einem Angehörigen kommen. Doch was ist dann „auf die Schnelle“ zu tun? Ich gebe Ihnen ein paar Tipps, wie Sie im Fall der Fälle vorgehen sollten:
- Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Pflegekasse Ihres Angehörigen in Verbindung. Als Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter sollten Sie eine Vollmacht haben, um dies zu übernehmen.
- Wenn Sie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit / Pflegestufe.
- Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden soll.
- Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch einen Angehörigen durchgeführt werden kann und ob ergänzend oder ausschließlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich ist.
- Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, können Sie sich von Ihrer Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
- Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss z. B. Waschen, Anziehen, und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
- Seien Sie als Pflege- oder Vertrauensperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend.
- Bitten Sie die Pflegekasse, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zuzusenden.
- Liegt ein erheblicher Betreuungsbedarf beim Pflegebedürftigen vor, lassen Sie sich von der Pflegekasse über niedrigschwellige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung informieren und beraten.
- Überprüfen Sie, ob eventuell eine gesetzliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht sinnvoll ist.
- Sie erhalten auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (siehe HIER) weitere Informationen.
- Privat Versicherte können sich an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln.

