careKonzept Direkt

Informationen und Geschichten aus dem Alltag einer Pflegesachverständigen

NRW will zusätzliche Betreuungskräfte dem Pflegepersonal zurechnen

Verfasst von Heike am 25. Mai 2009

Führt NRW die zusätzlichen Betreuungskräfte im Heim ad absurdum?

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westafeln (NRW) will zusätzliche Betreuungskräfte für demenziell Erkrankte gemäß § 87 b SGB XI ab sofort dem Pflegepersonal (bisher: Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte) hinzurechnen, wenn die in NRW gültige Mindest-Fachkraftquote von 50 % ermittelt wird.

Dies widerspricht dies eigentlich der gesetzlichen Regelung, die bundeseinheitlich gilt. Danach soll das zusätzliche Personal Betreuungsleistungen nicht für alle, sondern nur für die Bewohner erbringen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

Ein weiterer Hinweis, dass es sich eindeutig um Zusatzpersonal handelt ist, dass diese Kräfte nicht über die allgemeinen Pflegesätze sondern über eine mit den jeweiligen Pflegekassen gesondert vereinbarte Vergütung finanziert werden.

Noch werden die zusätzlichen Betreuungskräfte in relativ wenigen Pflegeheimen eingesetzt. Und in NRW muss man sich schon fragen, ob der Gesetzgeber das so gewollt hat, wie das Ministerium es jetzt umsetzen will.

Es ist zu befürchten, dass das Ministerium mit diesem Vorgehen die „Schleusen“ öffnet, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte doch über kurz oder lang für mehr, als „nur“ die Betreuung der Demenzerkrankten eingesetzt werden oder sogar werden müssen.

Wieder einmal gehen in der Politik und in der Umsetzung von Reformen Wunsch und Wirklichkeit auseinander…
Eigentlich ist es zum Heulen, was unsere Politiker, die uns doch nur vertreten sollen, für einen …… verzapfen!

Eine Antwort schreiben

XHTML: Du kannst diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <pre> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>