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Patientenverfügung ist verbindlich

Verfasst von Heike am 19. Juni 2009

Nach 6 Jahren Streit ist es endlich soweit: Unser Bundestag hat sich entschieden, dass Patientenverfügungen zukünftig verbindlich sind.

Damit wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den Mittelpunkt gestellt. Zukünftig gilt der schriftlich festgelegte Wille unabhängig von der Erkrankung. Es wird auch keine Beratungspflicht geben.
Endlich besteht Rechtsklarheit. Ärzte, Bevollmächtigte und / oder gesetzliche Betreuer müssen sich zukünftig an den Willen des Verfügenden halten.

Allerdings muss die Verfügung bzw. der erklärte Wille die tatsächliche Behandlungssituation des Patienten erfassen. Trifft das nicht zu, müssen Ärzte und Bevollmächtigte oder Betreuer eine Entscheidung treffen. Dabei wird es die besondere Aufgabe des Betreuers sein, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln.
Können sich Arzt und Bevollmächtigter bzw. Betreuer nicht einigen, muss das zuständige Vormundschaftsgericht entscheiden.

Eine Antwort zu “Patientenverfügung ist verbindlich”

  1. Ich finfe gut, dass diese Entscheidung nun juristisch festgelegt ist, auch wenn den Ärzten, oder gerade auch, weil damit den Ärzten die Entscheidung abgenommen ist. aber viel wichtiger ist die Verbreitung ethischer Konferenzen für alle deutschen Kliniken. In dieser Möglichkeit geht es darum, dass alle Fachleute und Eingebundenen an einem Tisch zusammenkommen und alle Aspekte beleuchten um zu einer angemessenen Lösung zu finden. Dazu gehören Juristen, Seelsorger, Ärzte, Psychologen, Pflege, Angehöroge, Betreuer, alle, die mit diesem Menschen zu tun haben.

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