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Ab 1. Juli mehr Grundsicherung und Sozialhilfe

Verfasst von Heike am 22. Juni 2009

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Juli 2009 mehr Geld. Der Eckregelsatz steigt um 8 € auf 359 €. Auch die weiteren Regelleistungen für Partner und Kinder werden gestaffelt erhöht. Neu ist eine Sozialgeldstufe für Kinder von 7 bis 14 Jahren.

Die Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld orientiert sich an der Erhöhung der gesetzlichen Renten. Diese werden zum 1. Juli um 2,48 % erhöht (Ost: 3,41 %).

Darüber hinaus wurde eine neue Sozialgeldstufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren geschaffen. Vorher gab es eine Stufe, die pauschal Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfasste (60 % des Eckregelsatzes).

Die neuen Regelsätze betragen damit ab 1. Juli 2009:

  • 359 Euro für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist
  • 323 für volljährige Partner (90 % des Eckregelsatzes)
  • 287 Euro für Kinder zwischen 14 und 25 Jahren (80 % des Eckregelsatzes)
  • 251 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren (neu)
  • 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (60 % des Eckregelsatzes).

Die Erhöhung der Regelleistungen betrifft auch die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfeempfänger.

Für Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, zu denen Schüler gehören, gilt: Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe bekommen neben den Grundsicherungsleistungen ab dem kommenden Schuljahr jeweils eine Einmalzahlung von 100 € als „Schulbedarfsleistung“. Die Leistung soll ohne Antrag vom Amt aus gewährt werden.

Hinweis: Für welche Altersgruppe was gelten wird, besteht durch die Mitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit derzeit Verwirrung. Denn sie erklären gleichlautend, dass die neue Leistungsstufe „für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren“ eingeführt worden sei.
Tatsächlich kommt die Leistungserhöhung aber auch 6-Jährigen zugute. Denn nach dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland gilt sie „ab dem Beginn des 7. Lebensjahres“, welches an dem Tag anfängt, an dem das Kind 6 Jahre alt wird. Und für 14-Jährige gilt bereits ein um 10 % höherer Leistungssatz. Diese erhalten also – anders als vom Presseamt der Regierung am 18. Juni verkündet – künftig nicht 251, sondern 287 Euro.
Angesichts dieser amtlichen Verwirrung ist es für Hartz-IV-Bezieher mit Kindern ratsam, die neuen Leistungsbescheide, die sie ab Juli 2009 erhalten, genau zu prüfen.

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