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Kommunen überprüfen zunehmend Heimeinzüge

Verfasst von Heike am 8. Juli 2009

Heimeinzüge von Sozialhilfeempfängern könnten zukünftig schwerer möglich sein. Mehrere nordrehein-westfälische und einige süddeutsche Kommunen haben dazu so genannte „Clearingstellen “ eingerichtet. Diese sollen Heimnnotwendigkeitsbescheinigungen von Sozialhilfeempfängern, die z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt sofort in ein Heim einziehen sollen,  prüfen und je nach Sachlage dagegen entscheiden.
Gleichzeitig machen diese Stellen Vorschläge, wie die ambulante Versorgung organisiert werden kann.

Die Clearingstellen sind mit Sozialarbeitern oder Pflegefachkräften besetzt. Bei dieser Verfahrensweise beruifen sich die Kommunen auf § 13 SGB XII, der den Grundsatz „ambulant vor stationär“ vorschreibt. Das allein kann es aber nicht sein, denn ambulant ist zumeist auch preiswerter, als stationär. Somit dienen diese Clearingstellen wohl auch als Sparinstrument für die Kommunen. Denn durch diese Verfahrensweise könnte es für Sozialhilfeempfänger schwierig werden, einen nicht medizinisch sondern sozial indizierten Heimplatz finanziert zu bekommen.

Hinweis: Im Kreis Aachen gibt es das Verfahren schon seit 2 Jahren. Die Überprüfung erfolgt durch eine Pflegesachverständige. Bei den Betroffenen besteht eine hohe Zufriedenheit mit den angebotenen Lösungen. Denn letztlich ist die Sozialverträglichkeit dieser Vorgehensweise immer von denen abhängig, die diese Aufgaben erfüllen.

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