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Begutachtung: Sie sollten nichts unterschreiben!

Verfasst von Heike am 10. November 2009

Es gibt eine gesetzliche Krankenkasse, die es sich zur Gewohnheit gemacht hat, bei der Begutachtung zur Pflegeeinstufung den Pflegepersonen ein Formular mit den Hilfeleistungen vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

Die meisten Pflegepersonen tun dies dann auch ganz arglos. Doch kommt es zum Widerspruch, weil z. B. nicht die richtige Pflegestufe erkannt wurde, dann geht diese Kasse hin und kommt mit diesem unterschriebenen Formular, das angeblich bestätigen soll, dass die Pflegestufe so ganz in Ordnung sei.

Diese Kasse argumentiert in so einem Fall in die Richtung: „Die Pflegeperson hat diesen Hilfebedarf angegeben und wenn wir diesen berücksichtigen kommt eben Pflegestufe X  heraus.“

Dieses Vorgehen ist nicht in Ordnung!
Denn zum einen weiß eine Pflegeperson, die ja nun einmal Laie ist, gar nicht, was sie da unterschreibt. Zudem werden ihr die (von der Kasse gewollten) Konsequenzen ihrer Unterschrift nicht erläutert. Zum anderen sieht das Gesetz es auch keineswegs vor, dass während der Begutachtung irgendetwas von irgendwem unterschrieben werden muss!

Deshalb können und sollten Sie sich weigern, solche Formulare während der Begutachtung zu unterschreiben. Denn grundsätzlich gilt:

  • Der Gutachter ist verpflichtet, den Pflegaufwand selbst einzuschätzen – dies auch unabhängig von den Angaben der Pflegeperson.
  • Es spielt für die Begutachtung bzw. Einstufung in eine Pflegestufe keine Rolle, ob notwendige Hilfen auch tatsächlich erbracht werden. Es ist allein entscheidend, ob diese Hilfen medizinisch und pflegerisch notwendig und angemessen sind.

Mein Tipp: Nichts unterschreiben! Wenn Sie aufgefordert werden, etwas zu unterschreiben, sagen Sie dem Gutachter, dass Ihnen die Konsequenzen dieser Unterschrift nicht klar sind und Sie deshalb nicht unterschreiben werden. Sollte der Gutachter penetrant werden, bitten Sie ihn, Ihnen die Rechtsgrundlage für diese notwendige Unterschrift zu nennen (die gibt es nicht!).
Sie können ihm auch sagen, dass Sie nur unterschreiben, wenn Sie im Gegenzug von ihm etwas Schriftliches bekommen, aus dem eindeutig hervorgeht, welchen Nutzen und welche Konsequenz diese Unterschrift für den Versicherten hat.

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