Mit dem „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ wurde festgelegt, dass die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht werden sollen.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertige Prüfergebnisse sind dabei die Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen. Im Gegensatz zu früher finden die Prüfungen generell unangemeldet statt.
Die Pflegenoten sind wie Schulnoten eingeteilt. Das heißt, eine 1 ist sehr gut und eine 5 ist sehr schlecht. Es werden 4 unterschiedliche Qualitätsbereiche und eine Bewertung der Bewohner zu finden sein.
Hinweis: Zur Zeit liegen noch keine Veröffentlichungen zu Pflegenoten vor. Sie sollen ab Dezember 2009 unter dem Punkt „Veröffentlichung der Pflegenoten“ zu finden sein.
Die außerklinische Intensivversorgung ist in Deutschland noch relativ jung. Für Patienten bzw. deren Angehörige war es bisher schwer, Dienst oder Einrichtungen zu finden, die sich auf diese Versorgung spezialisiert haben. Damit soll jetzt Schluss sein.
Die Intensiv Homecare Consulting GmbH hat jetzt eine „Versorgungslandkarte für außerklinische Intensivversorgung“ herausgegeben. Diese Versorgungs-Landkarte gibt es zum einen als Papierversion. Diese kann in Papierform für 5 € plus gesetzl. MwSt. und Versandkosten auf der Firmenhomepage vin IHCC bestellt werden.
Verbraucher bzw. Betroffene können die Karte aber auch kostenlos online aufrufen. Auf der Karte finden Sie einen Überblick über Angebote in den Bereichen ambulante Pflegedienste, Kliniken, Medizintechnik und stationäre Versorgung.
Hinweis: Hier ist der direkte Link zur Versorgungs-Landkarte: Klick mich!
Zum Wochenende möchte ich Ihnen wieder einmal ein Video präsentieren. Diesmal geht es um die Auftaktveranstaltung der Gewerkschaft Ver.di zur Aktion „Altenpflege in Bewegung“. Es soll sich endlich etwas verändern. Denn so kann es nicht bleiben. Schauen Sie selbst!
Es ist eigentlich traurig, dass es überhaupt einen Anlass zu dieser Nachricht gibt: Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt, dass auch Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45 a SGB XI erfüllen (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz – s. HIER), Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld haben.
Das heißt, das zusätzliche Betreuungsgeld kann einem Anspruchsberechtigten nicht allein deshalb verwehrt werden, wiel er keine pflegenden Angehörigen oder keine (ehrenamtliche) Pflegeperson hat. Den Rest des Beitrags lesen »