Verfasst von Heike am 9. November 2009
Stellen Sie sich vor, Sie sind privat kranken- und pflegeversichert. Sie sind auch schon in eine Pflegestufe eingestuft, aber der Pflegebedarf hat sich erhöht. Nun möchten Sie einen Höherstufungsantrag stellen und rufen bei Ihrer Pflegekasse an.
Der Sachbearbeiter informiert Sie auf Ihre Anfrage hin, dass Sie den Einsatz von Medicproof selbst bezahlen müssten, wenn bei der Begutachtung heraus käme, dass der aktuelle Pflegebedarf nicht für eine Höherstufung ausreicht…
Gibt’s nicht? Doch, genau das ist bei einer recht großen Privatversicherung passiert! Deshalb möchte ich einmal klarstellen, wie das so ist, mit dem Höherstufungsantrag:
- Sie könn(t)en alle 6 Monate einen Höherstufungsantrag stellen. Das Gesetz sieht vor, dass frühestens 6 Monate nach einer erfolgten Einstufung eine Höherstufung beantragt werden kann.
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Verfasst von Heike am 9. Oktober 2009
Bis Ende 2010 sollen dem Gesundheitsfonds nach Expertenschätzung knapp 10 Milliarden Euro fehlen. Der Gesundheitsfonds wird in seinem Startjahr ein Defizit von rund 2,3 Milliarden € einfahren, bis Ende 2010 sollen dann weitere 7,4 Milliarden € fehlen. So lautet die aktuelle Prognose des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Und nun wurden durch einen Programmfehler tausende Versicherte versehentlich mit dem HIV-Virus in Verbindung gebracht. Neben den möglichen fatalen Folgen für die betroffenen Versicherten führte die Panne zu Fehlzuweisungen in Millionenhöhe aus dem Gesundheitsfonds.
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Verfasst von Heike am 23. September 2009
eit einigen Jahren werden Krankenhäuser nicht mehr danach bezahlt, wie lange ein Patient bei ihnen behandelt wird, sondern welche Diagnose er hat. Das heißt, ein Krankenhaus erhält für einen Patient eine Fallpauschale – unabhängig, wie und wie lange das Krankenhaus den Patienten behandelt.
Seitdem werden Krankenhauspatienten früher als bisher üblich aus der Klinik in die Reha oder nach Hause entlassen. Nun zeigt sich, dass viele Patienten offenbar zu früh entlassen werden. Dies zeigt zumindest eine Untersuchung einer Reha-Klinik. Die Patienten hatten zwischen 2001 und 2007 eine künstliche Hüfte oder ein künstliches Knie bekommen. Das Ergebnis laut Phys Rehab Kur Med (2009; 19: 142 – 148):
- Die durchschnittliche Krankenhaus-Verweildauer ging von 16,8 (2001) auf 12,6 (2007) Tage zurück.
- Die Gesamtkomplikationsrate erhöhte sich von 3 % auf 21,8 %!
- Die Wundheilungsstörungen stiegen von 0,6 % auf 14,4 % an.
Ist es da wirklich abwegig, zu denken, es würde auf Kosten und zu Lasten der Kranken gespart?
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Verfasst von Heike am 27. August 2009
Bestimmt würden die Verantwortlichen sagen, dass diese Behauptung nicht stimmt. Doch wer mit kranken Menschen zu tun hat, wird mir sehr wahrscheinlich Recht geben.
Krankenhäuser entlassen Patienten nach kürzesten Behandlungszeiten – auch dann, wenn die Erfahrung bereits gezeigt hat, dass eine ambulante Behandlung – aufgrund der Persönlichkeit des Patienten – nicht erfolgreich sein kann.
Immer wieder werden von den Krankenkassen ambulante Behandlungen, z. B. Verbandwechsel, gekürzt oder sie versuchen diese sogar ganz zu streichen, weil ihrer Ansicht nach, gar keine Verbände mehr erforderlich sein könnten. – Wohlgemerkt, „ihrer Ansicht nach“ – nicht „ihrer Kontrolle der Situation nach“!
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