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Informationen und Geschichten aus dem Alltag einer Pflegesachverständigen

Archiv für 'Budget' Kategorie


Verzeichnis von Beratungsstellen zum Persönlichen Budget

Verfasst von Heike am 11. Juni 2008

Der Gesetzgeber verfolgte mit seiner Neuregelung zum Persönlichen Budget unter anderem auch den Abbau von Bürokratie. Die Praxis des ersten halben Jahres zeigt allerding:

Ohne kompetente Beratung kommt kaum ein “Normalbürger” mit den Anforderungen zurecht.

Vor einem Antrag müssen die vielfältigen Informationen nicht nur gesucht, sondern auch verstanden werden. Doch das fällt ja schon den Fachleuten (Sachbearbeitern) schwer.
Also sollte sich jeder Interessierte zuerst einmal unabhängig beraten lassen, bevor er für sich das Persönliche Budget beantragt.
Es gibt auch entsprechende Beratungsstellen. Bisher war es nur sehr mühsam herauszufinden, wo die nächstgelegene eigentlich ist.

Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN hat ein Verzeichnis der ihm bekannten Beratungsstellen zum Persönlichen Budget nach Postleitzahlen geordnet auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das Verzeichnis finden Sie HIER.

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Keine Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf das Persönliche Budget

Verfasst von Heike am 26. März 2008

Seit Jahren wird der Paradigmenwechsel hin zu einer teilhabeorientierten Behindertenpolitik, Wunsch- und Wahlrecht, Selbstbestimmung usw. gepredigt.
Ein 1. Schritt ist der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget seit dem 01.01.2008. Doch in Bezug auf die Pflegeversicherung verändert sich trotz Reform nichts.

Die Pflegeversicherung wird in ihrem scheinbaren Sonderstatus bekräftigt. Die fortschrittlichen Regelungen des SGB IX werden scheinbar weiterhin ignoriert.

Menschen mit Behinderungen, die entweder ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beziehen und / oder das Arbeitgebermodell zur Organisation ihrer Hilfeleistungen nutzen, können nur die niedrigen Geldleistungen erhalten. Von der Pflegeversicherung gibt es nur die Sachleistungen oder Gutscheine in Höhe der Sachleistungen.

Die Wunsch- und Wahlrechte werden dadurch stark eingeschränkt. Denn für die Pflegeversicherung sind auch angestellte Assistenzkräfte nach wie vor gleichgestellt mit Familie und anderen ehrenamtlichen Helfern.

Da fragt man sich, warum das zuständige Bundesministerium für Gesundheit der Forderung nach Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen für Budgetnehmer und behinderte Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
Das Ministerium befürchtete
drastische und damit unfinanzierbare Mehrkosten von bis zu 5 Milliarden €. Eine Berechnungsgrundlage wurde für diese Schätzung allerdings nicht genannt.
ForseA
war auf der Grundlage der ihnen bekannten Zahlen dagegen auf eine Mehrbelastung der Pflegeversicherung von rund 12 Millionen Euro jährlich gekommen.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es, da es einen Antrag gibt, nach dem in einem (weiteren) Modell erprobt werden soll, welche Kosten entstehen, wenn die Pflegeversicherungsleistungen zu einem „echten“ Bestandteil Persönlicher Budgets wird.
Warum die bisherigen Ergebnisse aus längst abgeschlossenen Modellen bei der Pflegeversicherungsreform nicht berücksichtigt wurden, ist unklar.

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Das Personengebundene Pflegebudget

Verfasst von Heike am 28. Januar 2008

Das Personengebundene Pflegebudget (PGB) wird im Rahmen der Experimentierklausel des § 8 Abs. 3 SGB XI in 7 Regionen mit etwa 1.000 freiwillig teilnehmenden Pflegebedürftigen seit Oktober 2004 für etwa 4 Jahre erprobt.

Anders als die Geldleistung (§ 37 SGB XI) erhält der Pflegebedürftige gemäß Pflegestufe I-III das PGB in Höhe der Pflegesachleistung zu 100 % ausgezahlt. Bisher ist die Auszahlung der Pflegesachleistung im Rahmen des Persönlichen Budget für Behinderte nur in Form von Gutscheinen möglich.

Hinsichtlich der Verwendung stellt das PGB einen Zwitter aus bisheriger Geld- und Sachleistung dar. Neben den bisher als Sachleistung bezogenen so genannten Verrichtungen gemäß § 14 SGB XI kommen auch alle anderen Leistungen mit Pflegebezug in Betracht.
Konkret können aus dem Budget Leistungen wie Einkaufen, die Wohnung reinigen, Vorlesen sowie die Begleitung auf Spaziergängen und Besorgungen – gemäß Hilfeplan – finanziert werden.
Der Nachweis des Pflegebezugs unterscheidet das PGB von der reinen Geldleistung (Pflegegeld) ohne Zweckbindung.

Die Quelle und weitere Informationen zu diesem Modellprojekt finden Sie hier: www.pflegebudget.de

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Das Persönliche Budget – Ein Handbuch für Leistungsberechtigte

Verfasst von Heike am 18. Januar 2008

Sie überlegen, ob das “Persönliche Budget” für Sie in Frage kommt? Dann sollten Sie nicht auf das nachfolgende Handbuch verzichten.

Bei ForseA (Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.) können Sie das Handbuch „Das Persönliche Budget - Ein Handbuch für Leistungsberechtigte“ bestellen.

Auf 64 Seiten erhalten Sie Entscheidungshilfen für oder gegen eine Beantragung des Persönlichen Budgets. Dabei helfen sehr gute Informationen und eine umfangreiche Adressenliste von spezialisierten Beratungsstellen.

Denn die Beantragung des Persönlichen Budgets ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Auch die Leistungserbringer haben noch wenige Erfahrungen mit dem Verfahren. Deshalb ist eine kompetente Beratung auch weiterhin erforderlich.

Das Handbuch hat zur besseren Handhabung auch für behinderte Menschen eine Ringbindung.

Sie erhalten das Handbuch, wenn Sie 5 € mit einem mit 1,45 € frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag (DIN C5) an folgende Adresse senden:
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V., Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach

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