Verfasst von Heike am 4. August 2008
Durch Krankheit können Menschen unverschuldet in Not geraten. Härtefonds wollen in dieser Situation schnelle Hilfe anbieten. Es gibt diverse Zusammenschlüsse, die sogenannte Härtefonds eingerichtet haben.
Diese Hilfe können Sie z. B. in Anspruch nehmen, wenn ein berufstätiges Familienmitglied aufgrund einer Krebserkrankung zeitweise statt eines vollen Gehaltes Krankengeld erhält.
Die Gelder sollen natürlich wirklich nur denen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen. Deshalb sind die Zuwendungen an Familieneinkommensgrenzen gebunden. Die Hilfe durch den Härtefonds ist im Regelfall einmalig.
Das Antragsverfahren
Sie müssen ein einfaches Antragsformular, die so genannte Selbstauskunft ausfüllen. Das Antragsformular und das entsprechende Merkblatt können Sie auf der Seite der Deutschen Krebshilfe herunterladen.
Hinweis: Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und Formulare erhalten Sie HIER.
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Verfasst von Heike am 24. Juli 2008
Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins „Apotheken Umschau”, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.010 Bundesbürgern ab 14 Jahren ergab:
Kaum jemand glaubt noch daran, dass die Renten in Deutschland sicher sind. Im Gegenteil: Die Furcht davor, im Alter nicht über genug Geld zu verfügen, nimmt stetig zu.
Die repräsentative Umfrage der „Apotheken Umschau” zeigt, dass fast die Hälfte der Männer und Frauen in Deutschland (42,3 %) am meisten Angst davor hat, dass die Rente im Alter nicht ausreicht.
Bei der gleichen Frage hatte im Jahr 2005 nur ein Drittel der Bevölkerung (34,4 %) diese Furcht.
Die Angst vor Altersarmut ist damit in den vergangenen drei Jahren deutlich gewachsen.
Besonders groß sind die Bedenken heute bei Menschen im Alter zwischen 40 und 59 Jahren. In dieser Altersklasse fürchtet sich mittlerweile schon mehr als die Hälfte (52,6 %) davor, dass ihnen das Geld im Alter ausgehen könnte.
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Verfasst von Heike am 7. Juli 2008
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen (siehe auch HIER).
Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“, die vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist.
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, und auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I.
Auch die Bewohner von Pflegeheimen, die an einer dementiellen Erkrankung leiden, werden ein Mehr an Leistungen erhalten: Für je 25 Demenzkranke soll es künftig eine zusätzliche Betreuungskraft geben.
Wer erhält die Leistung?
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Verfasst von Heike am 27. Juni 2008
Von den rund 8 Millionen Wohnungen in NRW sind nur ca. 100.000 Wohnungen barrierefrei. Das Land NRW will Anreize schaffen, ein differenziertes Bestands-Wohnungsangebot gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen entstehen zu lassen.
Darum fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden mit zinsgünstigen Darlehen.
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