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Informationen und Geschichten aus dem Alltag einer Pflegesachverständigen

Archiv für 'Patientenverfügung' Kategorie


Mehrheit der Deutschen ist für aktive Sterbehilfe

Verfasst von Heike am 13. August 2008

Einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge, sind 58 % der Deutschen für aktive Sterbehilfe auf Wunsch schwerkranker Menschen.
Nur 19 % der Befragten sprachen sich nach dieser Erhebung dagegen aus und 23 % waren unentschieden.

Das Ergebnis wurde auch nach Konfessionen aufgeschlüsselt. Danach sprachen sich 56 % der Protestanten für aktive Sterbehilfe aus. Bei den Katholiken war jeder 2. dafür und bei den Menschen, die keiner oder einer anderen Religion abgehören, waren es 65 % für aktive Sterbehilfe.

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Koma-Patientin in Italien darf sterben

Verfasst von Heike am 17. Juli 2008

Am 09.07.2008 hat ein Berufungsgericht in Italien Sterbehilfe-Maßnahmen für eine seit über 16 Jahren im Koma liegende Frau genehmigt.

Der Vater der heute 34-jährigen hatte jahrelang vergeblich um die Erlaubnis gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einzustellen. Im vergangenen Oktober hatte schließlich das übergeordnetes Gericht entschieden, dass der Fall, der in Italien seit Jahren für Aufsehen sorgt, noch einmal überprüft werden müsse.

Das Mailänder Berufungsgericht musste daraufhin prüfen, ob 2 Voraussetzungen für den Abbruch der künstlichen Ernährung gegeben sind:

  1. Es müsse ein „vegetativer” und irreversibler Zustand der Patientin klinisch festgestellt werden.
  2. Unter Berücksichtigung der ethischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen der Patientin sollte nachgewiesen werden, dass sie einen Abbruch der Behandlung vorziehen würde.

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Tipp: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Verfasst von Heike am 11. Februar 2008

Laut Infratest haben 90 % der Deutschen noch nicht für den Ernstfall vorgesorgt. Obwohl ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersgebrechen sehr schnell zu einer Entscheidungs- bzw. Handlungsunfähigkeit führen können.

Dabei sollten alle für den Fall des Falles rechtzeitig vorsorgen. Denn kann man nicht mehr handeln oder entscheiden, entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer die Handlungsvollmacht für Sie erhält.
Es gibt mittlerweile viele kostenlose Muster im Internet und Broschüren oder teure Publikationen mit Vordrucken. Ich bin grundsätzlich für eine selbst formulierte Vollmacht und gegen das gedankenlose Ausfüllen von Vordrucken. Doch bevor Sie gar nichts machen, sollten Sie wenigstens zum Vordruck greifen.

Nun bin ich auf eine preiswerte Vorsorgemappe gestoßen, die ich für empfehlenswert halte. In kompakter Form hilft Ihnen diese Mappe

  • mit Fallbeispielen, Ihre Behandlungs- und Vertretungswünsche zu klären,
  • mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen Ihre persönliche n Regelungswünsche zu treffen und
  • bietet für alle notwendigen Fälle Formularverfügungen.

Zum günstigen Preis erhalten Sie im DIN A4 Format:

  • eine Begleitbroschüre
  • Musterformular: Patientenverfügung
  • Musterformular: Vorsorgevollmacht
  • Musterformular: Betreuungsverfügung
  • Textbausteine und
  • Kärtchen für den Notfall, die Sie in Ihrer Brieftasche oder Geldbörse mitführen können.

Die Vorsorgemappe wird in einem Kartonumschlag geliefert. Für die Formulare ist eine zusätzliche Schutzhülle, in der die Formulare bei Bedarf auch archiviert werden können, enthalten.

Titel:
Edition Vorsorge für den Fall, dass…
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

einfach - sicher - verbindlich

Sie können die Vorsorgemappe für 8,95 € plus 2,00 € Verpackungs- und Versandkosten per E-Mail in der Buchhandlung Her’s bestellen. E-Mail: her-s@t-online.de

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6-Euro-Attest reicht dem Arzt nicht aus

Verfasst von Heike am 24. August 2007

Stellen Sie sich folgendes vor: Ein Mensch ist seit Jahren bei einem Psychiater in Behandlung. Aufgrund der Erkrankung, derentwegen der Mensch bei dem Psychiater in Behandlung ist, besteht eine gesetzliche Betreuung.

Weil gesetzliche Betreuungen regelmäßig auf ihre (weitere) Notwendigkeit geprüft werden müssen, wird eben dieser behandelnde Arzt um ein Attest mit Angabe der Diagnose gebeten. In dem Attest soll stehen, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist, oder eben nicht. Er erhält zur Vereinfachung einen adressierten und frankierten Rückumschlag für das Attest.

Nun stellt sich die NormalbürgerIn unter uns vor, dass das für den Arzt keine wirklich schwierige Aufgabe ist. Doch dann kommt das Attest. Inhalt dieses Attestes:
2 Diagnosen, ein Satz, in dem steht, was der Patient selbst zum “Stand” seiner Erkrankung angibt und - die Empfehlung, ein Kurzgutachten anzufordern:
“Ob derzeit die Fortsetzung einer Betreuung notwendig ist, kann aus der laufenden psychiatrischen Behandlung nicht ersehen werden. Ich empfehle die Erstellung eines Kurzgutachtens.”

Beigefügt ist dem Attest die sogenannte “Liquidation” (auch Rechnung genannt). Auf der Rechnung als Extraposten aufgeführt: Porto für die Zusendung des Attests…
Endbetrag: 5,91 EURO.

Wenn Sie das lesen, können Sie sicher verstehen, dass ich bei diesem Attest mehr zwischen den Zeilen als den eigentlichen Text des Attestes lese. Und da steht für mich also Folgendes:
“Für knapp 6 EURO mach ich gar nix. Ich will mehr Geld, wenn ich mich zu meinem langjährigen Patienten äußere.
Dafür bekommen Sie dann eben ein Kurzgutachten. Das kann ich viel, viel besser abrechnen. Und erst so macht meine ärztliche Tätigkeit auch Spaß!”

Waren das noch Zeiten, als Ärzte für ihre Patienten und nicht nur für ihre eigene Geldbörse da waren….

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