Die Diakonie in Schleswig-Holstein weitet ihr Angebot für Urlaubspflege verstärkt aus. Das Diakonische Werk hat mit den diakonischen Pflegeanbietern an der Ost- und Nordsee und in weiteren Urlaubsregionen Schleswig-Holsteins ein Netzwerk aufgebaut.
Derzeit wird in Flensburg, Bad Bramstedt, Rendsburg und Husum gezielt Urlaubspflege angeboten. Das soll aber erst der Anfang sein. In den kommenden Jahren sollen die Leistungen rund um die Urlaubspflege weiter ausgebaut werden.
Die Organisation der Urlaubspflege soll für die Erholungssuchenden völlig unkompliziert sein. Die Ansprechpartner der Diakonie in Schleswig-Holstein nehmen mit den Pflegekassen und den Pflegedinesten in der Heimat der Urlauber Kontakt auf und regeln alle Formalitäten.
In Fachkreisen heißt es manchmal: „Die Pflegearbeit wäre gar nicht so schlimm, wenn die Angehörigen nicht wären…“ Denn nicht die Pflegebedürftigen, sondern ihre Angehörigen stellen die höchsten Erwartungen an die Pflegekräfte.
Das ist auch das wenig überraschende Ergebnis einer Fallstudie des Instituts für Arbeitswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in einer noch neuen Pflegeeinrichtung in Bocholt. Im Auftrag des Betreibers befragten die Bochumer Forscher Beschäftigte und Führungskräfte nach den Anforderungen und der Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Aus den Ergebnissen leiteten sie konkrete Handlungsempfehlungen für das Qualitätsmanagement in der Pflege ab.
Aus den Ergebnissen leiteten sie konkrete Handlungsempfehlungen für das Qualitätsmanagement in der Pflege ab, z. B. geeignete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Inhalt und Ergebnis der Fallstudie finden Sie HIER.
Zum Wochenende möchte ich Ihnen wieder einmal ein Video präsentieren. Diesmal geht es um die Auftaktveranstaltung der Gewerkschaft Ver.di zur Aktion „Altenpflege in Bewegung“. Es soll sich endlich etwas verändern. Denn so kann es nicht bleiben. Schauen Sie selbst!
Heimeinzüge von Sozialhilfeempfängern könnten zukünftig schwerer möglich sein. Mehrere nordrehein-westfälische und einige süddeutsche Kommunen haben dazu so genannte „Clearingstellen “ eingerichtet. Diese sollen Heimnnotwendigkeitsbescheinigungen von Sozialhilfeempfängern, die z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt sofort in ein Heim einziehen sollen, prüfen und je nach Sachlage dagegen entscheiden.
Gleichzeitig machen diese Stellen Vorschläge, wie die ambulante Versorgung organisiert werden kann.
Die Clearingstellen sind mit Sozialarbeitern oder Pflegefachkräften besetzt. Bei dieser Verfahrensweise beruifen sich die Kommunen auf § 13 SGB XII, der den Grundsatz „ambulant vor stationär“ vorschreibt. Den Rest des Beitrags lesen »